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Heidelberg – Städtisches Förderprogramm für die Kultur- und Kreativwirtschaft: Neuanträge für 2021 möglich – Förderung auch bei staatlichen Wirtschaftshilfen


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Für das Jahr 2021 stehen im Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg erneut 40.000 Euro für Kultur- und Kreativunternehmen mit Sitz in Heidelberg zur Verfügung. Neuanträge können ab sofort gestellt werden. Darüber hinaus hat der Heidelberger Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 einen Soforthilfefonds in Höhe von 200.000 Euro zur Unterstützung von besonders Betroffenen der Corona-Krise beschlossen: 10.000 Euro davon fließen kurzfristig in das Förderprogramm der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft, um Kultur- und Kreativschaffende bei der Antragstellung von staatlichen Wirtschaftshilfen durch Kostenübernahme der notwendigen Prüfleistungen durch Dritte zu unterstützen.

Förderung von Selbstständigen und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft

Ziel des städtischen Förderprogramms ist, die Kultur- und Kreativschaffenden in ihrer unternehmerischen Entwicklung zu fördern und neue Akteure und Unternehmen für den Standort Heidelberg zu gewinnen. Für Maßnahmen zur (Erst-)Präsentation und Vermarktung von Unternehmen und Produkten, zur Gründung oder Neuansiedlung von Kreativunternehmen sowie zur Erschließung neuer Zielgruppen können Zuschüsse in Höhe von 1.000 Euro bewilligt werden. In begründeten Einzelfällen – beispielsweise bei Neugründungen, Neuansiedlungen oder kooperativen Maßnahmen, die den Kultur- und Kreativwirtschaftsstandort Heidelberg in besonderem Maße bewerben – kann die Förderung bis zu 5.000 Euro betragen.

Antragsberechtigt sind Selbstständige und Unternehmen aus den zwölf Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft, die ihren Sitz in Heidelberg haben und primär erwerbswirtschaftlich orientiert sind. Anträge können ab sofort und laufend gestellt werden. Nach Ausschöpfen des maximalen Fördervolumens in Höhe von 40.000 Euro sind keine Bewilligungen mehr möglich.

Das städtische Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2016 als Anschubfinanzierung für Gründerinnen und Gründer sowie Klein- und Kleinstunternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft stark bewährt. Insbesondere während der Corona-Krise konnten neue, teils digitale Geschäftsmodelle unterstützt und die wirtschaftliche Weiterentwicklung gesichert werden. Im Jahr 2020 wurden mit den vorhandenen Finanzmitteln 34 Förderanträge aus nahezu allen zwölf Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft bewilligt.

Förderung von Prüfleistungen für Wirtschaftshilfen aus dem Soforthilfefonds Corona

Viele künstlerisch und kreativ tätige (Solo-)Selbstständige und Unternehmen sind aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden ungewissen Auftragslage sowie der nicht planbaren Auftritts- und Ausstellungsmöglichkeiten auf staatliche Wirtschaftshilfen angewiesen. Voraussetzung für die staatlichen Wirtschaftshilfen ist in der Regel eine Prüfung und die elektronische Antragsübermittlung durch einen Steuerberatenden oder einen Wirtschaftsprüfenden. Hier setzt die direkte Unterstützung aus dem städtischen Soforthilfefonds Corona an: Pro Förderantrag können bis zu 500 Euro für Leistungen durch Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende oder Rechtsanwälte beantragt werden. Auch Soloselbständige, die direkt antragsberechtigt sind, können Beratungsleistungen durch prüfende Dritte in Anspruch nehmen.

Antragsberechtigt sind freiberuflich und selbständig Tätige sowie Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz in Heidelberg. Die separaten Anträge für die Kostenübernahme von Prüfleistungen im Rahmen der Wirtschaftshilfen können bei der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft bis zunächst 31. März 2021 eingereicht werden. Die Beratungsleistungen müssen in diesem Zeitraum erfolgen.

Weitere Informationen und Antragsformulare sind verfügbar unter www.heidelberg.de/kreativwirtschaft > Unsere Angebote > Förderprogramm Kultur- und Kreativwirtschaft.

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