Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen sieht das Land, anders als zu Weihnachten, für die Silvesternacht keine Lockerungen der Regelungen vor. Es gilt also weiterhin die Ausgangssperre ab 20 Uhr, außerdem gibt es zusätzlich ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern im öffentlichen Raum. Diesem Verbot schließt sich die GBG-Gruppe an. Auch auf den Allgemeinflächen der GBG (zum Beispiel Parkplätze, Grünanlagen, Müllplätzen, Eingangsbereiche, etc.) sowie der MWSP ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aktuell verboten.
Quelle GBG
Bild Archiv MRN News
