Neckargemünd / Rhein-Neckar-Kreis / Metropolregion rhein-Neckar(red/ak) – Aufgrund der neuen Corona-Regelungen von Bund und Land sind ab dem 16. Dezember 2020 keine Besuche mehr im ENERGIEladen im Rathaus, Bahnhofstraße 54, möglich – auch nicht nach Voranmeldung. Anliegen können jedoch während der üblichen Öffnungszeiten telefonisch geklärt werden: montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr.
Öffnung zwischen den Jahren
Der Entstördienst ist zwischen den Jahren rund um die Uhr unter diesen Telefonnummern erreichbar:
› Erdgas: 06223 925-211
› Wärme: 06223 925-224
› Wasser: 06223 925-222
› Straßenbeleuchtung: 06223 925-226
Der ENERGIEladen in der Bahnhofstraße ist vom 28. bis 30. Dezember 2020 zwischen 8 und 16 Uhr telefonisch über die Hotline 0800 513 513 8 erreichbar. Jederzeit steht die Website www.stadtwerke-neckargemuend.de/kundenservice für An- und Ummeldungen sowie die Übermittlung von Zählerständen zur Verfügung.
Die Büros der Stadtwerke Neckargemünd im Rathaus, Bahnhofstraße 54, sind vom 24. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021 geschlossen.
Sicherer Betrieb von Trinkwasserinstallationen bei vorübergehenden Betriebsschließungen
Aufgrund der aktuellen Situation um das Corona-Virus haben gerade viele Betriebe ganz oder zum Teil geschlossen, weitere Schließungen stehen ab dem 16. Dezember 2020 an. Viele Trinkwasserinstallationen, z.B. Wasserhähne oder Duschköpfe, werden daher vorübergehend nicht genutzt. Um dennoch eine gute Trinkwasserqualität in den Hausinstallationen sicherzustellen, empfehlen die Stadtwerke Neckargemünd, dafür zu sorgen, dass regelmäßig Wasser durch die Installationen fließt oder bei längerer Abwesenheit die Trinkwasseranlage abgestellt wird.
Laut des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW) soll das Trinkwasser in einer Anlage oder Armatur mindestens alle sieben Tage komplett ausgetauscht werden. Das kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne oder durch Spülarmaturen automatisch sichergestellt werden.
Wird eine Trinkwasser-Installation in einem Gebäude stillgelegt, sollte sie befüllt bleiben und der Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abgesperrt werden. Ist eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren.
Mehr Infos auf www.stadtwerke-neckargemuend.de/netze > Installateure > DVGW-Informationen.