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Ludwigshafen – Corona: Ergänzte Allgemeinverfügung – gültig ab 21. Dezember – Sonderregelung der Ausgangsbeschränkungen an den Weihnachtsfeiertagen

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Im Zuge der grassierenden Corona-Pandemie und des deshalb deutschlandweiten Herunterfahrens des gesellschaftlichen Lebens erlässt Ludwighafen eine aktualisierte Allgemeinverfügung, welche den Zeitraum kurz von den anstehenden Feiertagen bis zum Beginn des kommenden Monats umfasst. Um die Anzahl von Neuninfektionen zurückzudrängen und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr, die nur bei triftigen Gründen Ausnahmen erlaubt, aber jetzt eine Sonderregelung für die Weihnachtsfeiertage vorsieht. Zudem wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Innenstadt um die Fläche des Friedrich-Wilhelm-Wagner-Platzes erweitert. Die bisher geltenden Regelungen der städtischen Allgemeinverfügung werden fortgeschrieben.

Für die Weihnachtsfeiertage, also an Heiligabend sowie den Ersten und Zweiten Weihnachtsfeiertag, besteht die Ausgangsbeschränkung analog zu den Bestimmungen des Bundes und der Länder in der Zeit zwischen 24 beziehungsweise 0 bis 5 Uhr. An Silvester, 31. Dezember 2020, und Neujahr, 1. Januar 2021, bleiben die bisherigen Regelungen der Ausgangsbeschränkung jedoch bestehen. Entsprechend den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz zur Corona-Bekämpfung, welche ein Abbrennen von Feuerwerk auf öffentlichen Straßen und Plätzen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verbietet, weist die Stadtverwaltung nachdrücklich darauf hin, dass dieses Verbot ebenfalls im Ludwigshafener Stadtgebiet Bestand hat.

Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hatte sich zuvor mit Vertreter*innen der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, des Gesundheitsministeriums und den benachbarten Gebietskörperschaften hinsichtlich dieser Regelungen abgestimmt. „Die hohen Inzidenzzahlen, das unvermindert dynamische Infektionsgeschehen und die derzeit enorme Belastung des Gesundheitswesens erlauben uns keine Freiräume, um im Kampf gegen das Corona-Virus nachzulassen. Um die in Ludwigshafen lebenden und arbeitenden Menschen bestmöglich zu schützen, müssen persönliche Kontakte weiterhin begrenzt und nach Möglichkeit auf ein Minimum reduziert werden“, betont sie. „Ich kann persönlich nachfühlen, wie einschneidend die Corona-Beschränkungen gerade in der Zeit um Weihnachten sind, wenn viele Menschen die Feiertage bewusst in einem größeren Kreis mit Verwandten, Freunden und Bekannten verbringen möchten. In der gegenwärtigen Situation appelliere ich an die Bevölkerung, sich besonnen zu verhalten und den Regelungen zur Vermeidung von Corona-Infektionen zu folgen“, fügte Steinruck hinzu.

Die neue Allgemeinverfügung tritt ab Montag, 21. Dezember 2020, 0 Uhr in Kraft und ist zunächst bis 10. Januar 2021 gültig.
Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist von Montag bis Freitag auch zwischen Weihnachten und Neujahr von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Samstags und sonntags ist die Hotline zwischen 10 und 16 Uhr besetzt, an allen Feiertagen inklusive 24. und 31. Dezember 2020 ist sie ebenfalls in diesem Zeitraum zu erreichen.

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