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Ludwigshafen – 3 Monate zu Fuß nach massiver Geschwindigkeitsüberschreitung – 187 km/h bei erlaubten 90

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Mittwoch, den 16.12.2020, gegen 12:45 Uhr, wurde die Zivilstreife der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt, ausgerüstet mit einer geeichten Videomessanlage, auf der BAB 650 auf einen Pkw aufmerksam, der mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Eine erste Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeit von 187 km/h bei erlaubten 90 km/h. Nach Abzug der Messtoleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 187 km/h und somit eine Überschreitung um satte 87 km/h. Im weiteren Verlauf der BAB 650 ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h begrenzt.

Hier wurde der PKW mit 201 km/h (Netto 190 km/h) gemessen. Bei der anschließenden Kontrolle gab der 38-jährige PKW-Fahrer aus Mannheim an, dass er erst seit 2019 wieder im Besitz der Fahrerlaubnis sei, die ihm längere Zeit zuvor entzogen worden war. Ihn erwartet nun wegen der vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße in Höhe von mindestens 1.200, EURO, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie 2 Punkte im Fahreignungsregister.

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