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Mannheim – Lockdown: Gemeinsame Erklärung von IHK und Handelsverband


Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 10. Dezember 2020. Zur Ankündigungen in der Region, neben den Schulen und öffentlichen Einrichtungen große Teile des Einzelhandels ab dem 19. Dezember zu schließen, erklären die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar und der Handelsverband Nordbaden gemeinsam:

„Die Situation ist ernst. Der Gesundheitsschutz steht an erster Stelle. Wir verstehen daher, dass die Politik auf die Infektionsentwicklung erneut reagiert.

Es gibt aber keinen Hinweis, dass gerade der Einzelhandel eine Infektionsquelle darstellt. Soweit das RKI bzw. die Gesundheitsämter Infektionsketten nachvollziehen können, erfolgen Ansteckungen weit überwiegend im privaten Bereich und eher selten im Umfeld der Geschäfte und des Arbeitsplatzes. Daher ist es fraglich, ob die flächendeckende Schließung des Einzelhandels geeignet und verhältnismäßig ist.

Die Grundversorgung der Bevölkerung muss aber insbesondere über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel sichergestellt bleiben, auch außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels. Alle Geschäfte, die Artikel der Grundversorgung anbieten, sollten geöffnet bleiben, insbesondere dort, wo keine Ansammlung von Menschen droht. Es besteht sonst die Gefahr, dass die verbleibenden offenen Geschäfte überfordert werden und es dort zu noch größerer Kundenfrequenz kommt.

Für die geschlossenen Teile des Handels gilt, dass diese ein Sonderopfer erbringen. Daher sind die Unternehmen zu entschädigen, im Sinne der Gleichbehandlung vergleichbar der Novemberhilfen für die geschlossenen Branchen.“

Quelle IHK Rhein-Neckar/ Bild MRN News

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