Hockenheim/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat eine öffentliche Bekanntmachung für das Stadtgebiet von Hockenheim erlassen. Sie enthält Maßnahmen zur Eindämmung und Nichtverbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19. Sie ersetzt die im letzten Oktober von der Stadt veröffentlichte Allgemein-verfügung.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, weiterhin folgende Regelun-gen einzuhalten:
1. Im öffentlichen Raum muss in Warteschlangen (mehr als eine war-tende Person) eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
2. Diese Regelung trifft auch auf Besucher von Wochenmärkten und vergleichbaren öffentlichen Marktveranstaltungen zu, die nicht Märkte im Sinne der Paragraphen 66 bis 68 der Gewerbeordnung sind.
3. Der Konsum von Alkohol ist auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen untersagt. Dazu gehören in Hockenheim der Zehntscheu-nenplatz, die Fortunapassage und der Marktplatz.
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Hockenheim führt im Zeitraum zwi-schen Mittwoch, 9. Dezember, und Donnerstag, 10. Dezember, auch Schwerpunktkontrollen durch, ob Corona-infizierte Menschen und enge Kontaktpersonen mit einer behördlichen Quarantäneanordnung sowie Rei-serückkehrer ihrer Quarantäneverpflichtung nachkommen. Diese Überprü-fungen werden auch nach dem 10. Dezember fortgesetzt.