Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Am späten Freitagabend hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe das für heute verhängte Versammlungsverbot der „Querdenker“ bestätigt und damit die Rechtsauffassung der Stadt Mannheim in erster Instanz bekräftigt.
Das Verbot gilt nicht nur für die bereits angemeldeten Versammlungen, sondern auch für mögliche weitere Spontan- und Eilversammlungen am Samstag, die der Querdenker-Bewegung zugeordnet werden könnten.