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Mannheim – Aktuelles zu Corona – Erweiterte Maskenpflicht – Kein zusätzliches weihnachtliches Angebot in der Innenstadt

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar.

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Neue Rechtsverordnung des Landes
3. Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 30.11.2020
4. Kein zusätzliches weihnachtliches Angebot in der Innenstadt
5. Verteilung von FFP-2-Masken

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 5042 / Drei weitere Todesfälle in Mannheim

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 30.11.2020, 16 Uhr, 124 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 5041.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Zwei über 90 Jahre alte Männer und eine über 80 Jahre alte Frau sind in Mannheimer Pflegeeinrichtungen verstorben. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 61 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, sobald der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Die Mehrzahl der positiven Fälle stammt von Infektionen im direkten Kontakt, also engen Kontaktpersonen von bereits positiv gemeldeten Fällen, die sich auch schon in Quarantäne befinden. Dabei sind in den letzten Tagen zunehmend auch Cluster (Anhäufung von Fällen in bestimmten Gruppen z.B. Betrieb, Familien und Heime, etc.) zu beobachten.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Bislang sind in Mannheim 3265 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1716 akute Fälle.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Neue Rechtsverordnung des Landes

Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Dienstag, 1. Dezember, in Kraft und sind zu finden unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.

Einen Schnellüberblick über die neuen Regelungen hat das Land unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201126_MPK_Beschluesse_Dezember.pdf zusammengestellt. Alle bisherigen Regelungen, Verbote, Schließungen und Einschränkungen seit dem 2. November bleiben bestehen.

Weitere Informationen unter https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften.

3. Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 30.11.2020

Nachdem das Land seine Rechtsverordnung zum 1. Dezember erneut geändert hat, passt auch die Stadt Mannheim ihre Allgemeinverfügung dementsprechend an. Folgende Regelungen gelten ab morgen, 1. Dezember:

• Die Maskenpflicht im Freien für den Fußgängerverkehr an ausgewählten Straßen und Plätzen im Innenstadtbereich gilt montags bis samstags von 9 Uhr bis 21 Uhr.
• Unverändert bleibt die Maskenpflicht in Warteschlangen im gesamten Stadtgebiet bestehen.
• Unverändert bleibt das Alkoholverkaufsverbot am Wochenende ab 22 Uhr bestehen.

Neu sind folgende Punkte:
• die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs um
– den verkehrsberuhigten Bereich G 2 / H 2
– die Gehwege des Kaiserrings zwischen Planken und Willy-Brand-Platz
– der gesamte Bereich der Fußgängerzone am Hauptbahnhof inklusive der Fahrradabstellplätze und dem Taxiplatz
– Fußgängerquerung zwischen Wasserturm und Planken
– Pausen-Aufenthaltsbereich für Schüler an der Werner-von-Siemens-Schule und Carl-Benz-Schule
• eine Ausnahme von der Maskenpflicht zum Konsum von Lebensmitteln in den in Ziffer 1a) genannten Bereichen und dort nicht im Gehen, sondern nur stationär unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m.
• keine Ausnahme von der Maskenpflicht zum Konsum von Lebensmitteln in Warteschlangen
• keine Ausnahme von der Maskenpflicht zum Rauchen.
• Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten ist nunmehr in § 3 Abs. 4 CoronaVO geregelt. Die Allgemeinverfügung enthält daher diesbezüglich keine Regelung mehr.

Die neue Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 06.11.2020 und ist zunächst bis zum 31.01.2021 befristet. Die Regelungen der Allgemeinverfügung sind wie bisher an die 7-Tages-Inzidenz gekoppelt.

Der Inzidenzwert der Stadt Mannheim hat den Wert von 35 bzw. 50 mittlerweile weit überschritten. Sobald der Inzidenzwert wieder sinkt oder sich dem Wert von 50 nähert, wird darüber informiert.
Die Allgemeinverfügung wurde heute, 30. November unter https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften veröffentlicht und tritt morgen, 1. Dezember 2020, in Kraft.

4. Kein zusätzliches weihnachtliches Angebot in der Innenstadt

Eine endgültige Entscheidung über ein weihnachtliches Angebot in der Innenstadt als Alternative zu den traditionellen Weihnachtsmärkten hat die Stadt Mannheim bewusst nach dem November-Lockdown treffen wollen, um eventuell angepasste Angebote ermöglichen zu können. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Verbindung mit dem hohen Sieben-Tages-Inzidenzwertes über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und den Erfahrungen des letzten Wochenendes ist ein weihnachtliches Angebot von Ständen in der Innenstadt nicht genehmigungsfähig.
Oberbürgermeister Dr.Kurz appelliert an die Bürger ihre Weihnachtseinkäufe , wenn möglich, an Wochentagen vor dem Wochenende zu tätigen.

5. Verteilung von FFP-2-Masken

Das Land kündigt auf seiner Website zudem an, in den kommenden Wochen für Lehrkräfte, Pflegeeinrichtungen, die Impfzentren und Obdachlose mehrere zehn Millionen FFP2-Masken zur Verfügung stellen zu wollen. Die Verteilung der Masken soll in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Landesverbänden erfolgen. Für die Lehrkräfte und das Personal an den Schulen versendet das Kultusministerium die Masken direkt an die Schulen. Weitere Infos: Land Baden Wuerttemberg
Stadt Mannheim, Bild Archiv MRN News vor Corona

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