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Speyer – Offenlage des Bebauungsplans Nr. Bebauungsplan Nr. 008 B – „Speyer Nord II – Teilbebauungsplan Feuerwache Nord“


Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Vom 23. November bis einschließlich 23. Dezember 2020 findet die Offenlage des Bebauungsplans Nr. Bebauungsplan Nr. 008 B – „Speyer Nord II – Teilbebauungsplan Feuerwache Nord“ im Stadthaus statt. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau der Feuerwache Nord gelegt, dessen Errichtung Teil des Feuerwehrbedarfsplans ist und die bessere Erreichbarkeit des nördlichen Stadtgebiets im Notfall sicher stellen soll.

Die Offenlage des Entwurfs zum oben genannten Bauleitplanverfahren erfolgt gemäß § 3 Abs.1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/de/standort/bauen/bauleitplaene-im-verfahren/008-b-speyer-nord-ii-teilbebauungsplan-feuerwache-nord/.

Um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können, bietet die Stadt Speyer im oben genannten Zeitraum zudem den Versand der Unterlagen in Papierform an. Zusätzlich können der Planentwurf, die Gutachten und eventuell zitierte DIN-Normen an einer Informationstafel im Stadthaus (Maximilianstraße 100, Erdgeschoss) während der Dienstzeiten von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Im Stadthaus gelten die gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan können schriftlich, per E-Mail oder per Online-Formular unter www.speyer.de/feuerwache-beteiligung jeweils unter Angabe von Namen und Adresse und vor Ort abgeben werden. Unter der Telefonnummer 06232-14-2408 sowie per E-Mail unter stadtplanung@stadt-speyer.de und der Postadresse Stadt Speyer, Abteilung 520 Stadtplanung, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer können die Unterlagen angefordert, Auskünfte erteilt und entsprechende Rücksprachetermine vereinbart werden.

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