Hockenheim / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Wer vertritt die Interessen der Jugendlichen in Hockenheim in den nächsten zwei Jahren? Diese Entscheidung fällt Ende des Monats bei der Jugendgemeinderatswahl. Sie findet in der Woche von Montag, 30. November, bis Samstag, 5. Dezember, statt. 18 junge Kandidatinnen und Kandidaten werben um die Stimmen der Jugendlichen. Die Abstimmung wird in diesem Zeitraum in verschiedenen Räumen durchgeführt.
Wählbar und wahlberechtigt sind laut Satzung alle Heranwachsenden, die am letzten Tag des Wahlzeitraums mindestens 14 und noch nicht 22 Jahre alt sind. Außerdem müssen sie mit ihrem Hauptwohnsitz mindestens drei Monate lang in Hockenheim gemeldet sein. Diese Jugendlichen müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein, welches bis letzte Woche im Rathaus auslag. Ohne Eintrag ist keine Wahl möglich.
Für die Wahl erhält jeder wahlberechtigte Jugendliche vor dem 30. November eine Wahlbenachrichtigung und einen Musterstimmzettel. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Wahlamt der Stadt Hockenheim (Telefon 06205 21232, E-Mail info@hockenheim.de) melden.
Zur Wahl müssen die Jugendlichen die Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Ausweis mitbringen. Den Stimmzettel erhalten die Wahlberechtigten im Wahllokal. Es können zwölf Stimmen an die Kandidaten vergeben werden. Hierbei können jedem Kandidaten ein, zwei oder drei Stimmen vergeben werden, aber insgesamt nicht mehr als zwölf Stimmen. Werden mehr als zwölf Stimmen vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.