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Weinheim – Sportstätten und Burgen bleiben zu

Weinheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Stadtverwaltung trifft Corona-Entscheidungen – Aber einige Fragen muss die Corona-Verordnung beantworten – Konzert auf Dezember verschoben

Wann eine Corona-Verordnung des Landes erfolgt, in der die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz und der Landesregierung umgesetzt werden, war am Freitag noch unklar. Dennoch tagte am Freitagmorgen im Rathaus der Krisenstab der Stadtverwaltung, um die rasche Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zu besprechen, die in ihrer eigenen Verantwortung liegen. Damit nimmt die Stadt die Aufgabe wahr, Entscheidungen zu treffen, die in ihrer Zuständigkeit liegen und das Infektionsgeschehen eindämmen sollen.
Einige Einschnitte sind nach den jüngsten Beschlüssen von Bund und Land absehbar: So plant auch Weinheim ab Montag, 2. November, die Schließung des Museums sowie der öffentlichen Sportanlagen. Die Stadtwerke werden auch das Hallenbad schließen. Dadurch kann auch kein Schulschwimmen angeboten werden.
Auch die Burganlage der Burgruine Windeck schließt mit der Gastronomie, die Gefahr von Vandalismus und ungeordneten Ansammlungen von Personen sei zu groß. Auch die Burganlage der Wachenburg, teilte Burgpächterin Juliane Wasser mit, werde mit dem Restaurant ab Montag geschlossen. Auch die Schausteller, die in den vergangenen Wochen öffentliche Plätze für Fahrgeschäfte nutzen durften, müssen abbauen, so lange der „Lockdown light“ gilt. Die Stadtführungen sind im November eingestellt.
Die Stadtbibliothek in der Luisenstraße bleibt bis auf Weiteres geöffnet; hier erwartet die Stadt von den Landesverordnungen weitere Erkenntnisse, auf die dann möglicherweise reagiert werden muss. Das gilt auch für Gruppenveranstaltungen des Stadtjugendrings.
Beratungen für junge Menschen werden auch bei Job Central weiter angeboten. Auch Spielplätze sollen – Stand Freitag – geöffnet bleiben. Dass der Schlosspark abends und nachts abgeschlossen wird, hatte die Stadt bereits am Montag in einer Verfügung festgelegt, die weiter gilt.
Das Rathaus und seine Dienststellen sind nicht generell geschlossen, die Bürgerinnen und Bürger müssen aber für ihre Anliegen einen Termin vereinbaren.
Die Sitzung der gemeinderätlichen Gremien sollen weiterhin – auch öffentlich – stattfinden; hierbei gelten die Hygieneregeln, die sich in den vergangenen Monaten bewährt haben. Die Stadthalle zum Beispiel biete genügend Platz, um dies coronagerecht umzusetzen.
Was die generelle Schließung von städtischen Räumen angeht, erwartet man sich im Rathaus weitere Hinweise aus der Coronaverordnung des Landes. Der Krisenstab wird am Montag daher schon wieder zusammenkommen. Die Stadt erhofft sich auch weitere Erkenntnisse aus den Landesverordnungen, wenn es um die Teilnehmerzahl bei Trauungen und Bestattungen geht.
Das Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren hat bis auf Weiteres seine Veranstaltungen und Treffen abgesagt. Das betrifft das „Woinemer Kaffeekino“, das „Männerschuppen“ und den Bewegungstreff am MGH.
Ebenso abgesagt wurde die Interkulturelle Woche, bei der die Stadt eine Reihe von Veranstaltungen zum Thema Integration anbieten wollte. Möglicherweise wird sie im Frühjahr nachgeholt.
Dem Kulturbüro ist es gelungen, die beiden für den November geplanten Veranstaltungen in der Stadthalle jeweils exakt um einen Monat zu verschieben – in der Hoffnung, dass sich die Lage bis dahin entspannt hat. Also ist der Termin für Aleksandra Mikulskas Klavierkonzert am Samstag, 19. Dezember, Bernd Lafrenz tritt „Was Ihr wollt – Frei-komisch nach Shakespeare“ am Sonntag, 20. Dezember auf. Die Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit.
Die für die Adventszeit vorgesehenen Aktionen in der Innenstadt, wie die Illumination markanter Gebäude, werden weitergeplant. Ob es dann, wie vorgesehen, ein dezentrales Konzept mit Schaustellern gibt, müsse nach den dann geltenden Coronaregeln beurteilt werden, wie es m Krisenstab hieß.
Stadt Weinheim

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