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Metropolregion Rhein-Neckar – Bundesregierung und Länderchefs beschliessen starke Beschränkungen des öffentlichen Lebens ab Montag, 2. November 2020

Metropolregion Rhein-Neckar / Mannheim / Heidelberg / Ludwigshafen, Berlin – Bund und Länder haben am heutigen Mittwoch in einer Konferenz starke Einschränkungen des Öffentlichen Lebens beschlossen.

Ab Montag, 2.11.2020, sollen, nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel, über alle Bundesländer hinweg, folgende Beschränkungen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten:

Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben.

Vorgesehen ist eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum, auf Personen aus zwei Haushalten, maximal 10 Personen. Für den Privatraum wurde keine andere Beschränkung bekannt.

Der Betrieb von Freizeiteinrichtungen, Fitnesscentern und Gemeinschafts-Sport werden untersagt – Ausnahme Einzelsportarten – Ausnahmen gibt es für Profisport (u.a. Fussball), allerdings ohne Zuschauer. Die Sport- und Freizeit-Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Dies betrifft auch Turnhallen und Schwimmbäder, sofern diese öffentlich genutzt werden.

Gastronomie und Hotelbranche: Es dürfen nur noch Speisen und Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Vor-Ort-Bewirtung ist untersagt. Hotels wird untersagt, Ferienreisende und Touristen zu beherbergen. Geschäftsreisen bleiben möglich.

Wellness und Beauty: Friseure bleiben geöffnet. Massagesalons und Kosmetik- und Tattoostudios müssen schliessen. Physiotrapeutische Behandlungen bleiben erlaubt.

Handel und Handwerk: Der Groß- und Einzelhandel sowie Handwerksbetriebe dürfen unter Einschränkungen der Besucheranzahl und unter Berücksichigung geeigneter Infektionsschutzmassnahmen geöffnet bleiben.

Home-Office: Allen Unternehmen wird empfohlen, Home-Office vermehrt zu ermöglichen.

Überwachung: Die Schleierfahndung soll auf 30km-Umkreis in Grenzgebieten und auf Großstädte und Hotspots ausgeweitet werden. Dies diene zur Kontrolle und dem Auffinden von Reiserückkehrern aus Risikiogebieten.

Risikogruppen und Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, sollen vermehrt durch die Bereitstellung von Schnelltests besonders geschützt werden.

Nach Angaben der Bundesregierung würden diese Beschlüsse von allen Ministerpräsidenten mitgetragen und sollen bis 30. November gelten.

Eine Verkündung in Form von Verordnungen steht noch aus. Bundestag und Landesparlamente waren in die Beratungen nicht einbezogen, sollen diese aber ebenfalls noch vorgelegt kriegen.

Als Begründung wurden u.a. die steigenden Corona-Fallzahlen sowie ein Gesundheitsnotstand genannt.

Eine gerichtliche Prüfung steht aus. Es wird allerdings mit vielen Eilanträgen gegen die Maßnahmen gerechnet.

Wirtschaftsvertreter, Ärzte, diverse Politiker und vorallem die Kultur- und Gastrobranche kritisieren die Massnahmen teils heftig.

Finanzminister Olaf Scholz kündigte an, Umsatzbußen der betroffenen Branchen zum Teil ersetzen zu wollen.

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