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Schifferstadt – Aktuelle Allgemeinverfügung Aufgrund der steigenden Sars-Cov-2 Infektionen

Schifferstadt / Rhein-Pfalz-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Allgemeinverfügung zur Anordnung notwendiger, weiterer Schutzmaßnahmen Aufgrund der steigenden Sars-Cov-2 Infektionen
Ab morgen, den 27. Oktober 2020, gelten auch im Rhein-Pfalz-Kreis erneute Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Gemäß dem Corona Warn- und Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz rechtfertigt der aktuelle 7-Tages-Indizientwert die erhöhten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.

Eine mit den Städten Speyer und Frankenthal abgestimmte Allgemeinverfügung hat der Rhein-Pfalz-Kreis heute dementsprechend erlassen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 20. November 2020.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständige Behörde erlässt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes folgende Maßnahmen:

Mittels der Allgemeinverfügung werden ab morgen

Veranstaltungen im Außenbereich auf maximal 100 Personen begrenzt, in geschlossenen Räumen auf maximal 50. Für Treffen im privaten Raum gilt die dringende Empfehlung, sich mit nicht mehr als zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen zu treffen.
Der Alkoholausschank und –verkauf wird in der Zeit von 23 bis 6 Uhr an allen Verkaufs- und Ausgabestellen (Restaurants, Kneipen, Eisdielen, Tankstellen, Kiosken, Supermärkte usw.) untersagt. Weiterhin dürfen keine Buffets in gastronomischen Einrichtungen mehr angeboten werden.
Sportliches Training auf Sportanlagen im Freien darf nur noch mit maximal 30 gleichzeitig anwesenden Personen stattfinden. Diese wiederum sind in feste Kleingruppen aufzuteilen. Weiterhin sind keine Zuschauer*innen mehr zugelassen, Wettkampfsituationen und –simulationen werden ebenso wie Kontaktsport untersagt.
Im Innenbereich dürfen nur noch maximal zehn Personen unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln zum Sport zusammenkommen – dies gilt auch für die Durchführung von Sportkursen beispielsweise in Fitnessstudios. Umkleiden und Duschen sind generell nur noch von einer Person zu nutzen. Von den Regelungen ausgenommen ist neben dem Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Spitzen- und Profisport.
Messen, Ausstellungen und Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkten und ähnliche Märkte im Sinne des LMAMG, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, können vorerst nicht mehr stattfinden. Wochenmärkte sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie der Nahversorgung der Bevölkerung dienen.

Derzeit gilt die Allgemeinverfügung im Rahmen des Aktionsplans “orange”. Heute haben sich die Zahlen allerdings erneut erhöht, so dass der Rhein-Pfalz-Kreis in den roten Bereich rutscht. Hierzu erwarten wir eine neue Allgemeinverfügung seitens des Kreises mit noch stärkeren Einschränkungen.

© Pete Linforth – Pixabay

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