Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 21. Oktober 2020. Gute Nachrichten auch für die Unternehmen der Region: Die Corona-Überbrückungshilfen des Bundes werden bis zum Jahresende verlängert und zugleich an entscheidenden Stellen verbessert. So wird der Zugang vereinfacht, die Fördersätze werden erhöht und Deckelungsbeträge für Kleinunternehmen gestrichen. Der „fiktive Unternehmerlohn“, die landesseitige Aufstockung der Überbrückungshilfe, bleibt erhalten. Vorausgegangen waren in den letzten Wochen intensive Gespräche der IHK-Organisation vor allem mit den Wirtschaftsministerien des Landes und des Bundes.
„Es ist erfreulich, dass zentrale Forderungen der IHK Rhein-Neckar aufgegriffen und Lücken geschlossen werden“, kommentiert IHK-Präsident Manfred Schnabel. Die Politik habe verstanden, dass sich Umsatzlöcher oftmals erst mit zeitlichem Verzug zeigten. „In vielen Unternehmen sind die Erlöse erst in den Sommermonaten eingebrochen, da zuvor noch Aufträge abgearbeitet werden konnten“, erläutert Schnabel. Ursprünglich galt die Regelung, dass die Umsätze im April und Mai um 60 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert liegen mussten. Dieser enge Zuschnitt wird nun auf die Monate April bis August ausgeweitet.
Künftig wird es zudem möglich sein, bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet zu bekommen, wenn ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Bisher wurden maximal 80 Prozent der fixen Kosten gefördert. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten betrug der maximale Hilfsbetrag bisher 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigte bisher 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge konnten bisher nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Diese Grenze entfällt nun. „Damit wird nicht nur das komplizierte Antragsverfahren verbessert, sondern auch dem Umstand Rechnung getragen, dass es viele Kleinunternehmen gibt, die aufgrund hoher Fixkosten auch hohe Hilfsbeträge benötigen. Dies ist beispielsweise bei Betrieben in der Messen- und Eventbranche der Fall“, so Schnabel.
Der „fiktive Unternehmerlohn“, eine vom Land Baden-Württemberg gezahlte Aufstockung der Überbrückungshilfe, wird auch in Zukunft gezahlt werden. Davon profitieren vor allem Soloselbstständige und Kleinunternehmer.
Informationen zur angepassten Überbrückungshilfe und zum Antragsverfahren finden Sie unter www.rhein-neckar.ihk24.de/ueberbrueckungshilfe.
Quelle IHK Rhein-Neckar.