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Mannheim – Ab Montag gilt in ganz Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe – Verschärfte Maskenpflicht


Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar.
Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft.

Wesentliche Änderungen zum 19. Oktober 2020
Ab dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Daher haben wir die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Folgende Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020:

Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen, wie Fußgängerzonen oder Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. (§ 3 Absatz 1 Nr. 11 und 12 sowie Absatz 2 Nr. 9 und 10).
Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3).
Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2).
Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2).
landesregierung
Quelle landesregierung baden-württemberg

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