Stuttgart/Mannheim/Karlsruhe / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat das generelle Beherbergungsverbot für Menschen aus “Risikogebieten” gekippt.
Es gab damit einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland statt. Das Urteil kann nicht angefochten werden und ist damit rechtskräftig. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem Aspekt der fehlenden Rechtskonformität und mangelnder Verhältnismäßigkeit des Verbotes.
Das Beherbergungsverbot ist damit für Baden-Württemberg außer Kraft gesetzt.
Das Beherbergungsverbot galt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen mehr als 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden.
Der Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte mit seiner Familie einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Dem steht nach dem Urteil nun nichts mehr entgegen.
Der Freistaat Sachsen hat das Beherbergungsverbot ebenfalls aufgehoben.
Das Gericht stärkte mit seiner Entscheidung den Aspekt der Verhältnismäßigkeit bei Corona-Maßnahmen.
In den letzten Monaten, wurden auch weitere Maßnahmen und Teile der Corona-Verordnungen von Gerichten wegen fehlender Verfassungsmäßigkeit oder mangelnder Rechtsgrundlage gerügt oder außer Kraft gesetzt.
Während sich die Gerichte zu Beginn des Corona-Notstandes noch zögerlich zeigten, zeigen sie den politischen Maßnahmen nun vermehrt ihre Grenzen bei den coronabedingten Grundrechtseinschränkungen auf.
Es ist auch ein Signal an die Politik, den Verordnungswahn im Bezug auf Corona zu beenden.
(jwl)