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Wörth – Tafel Wörth e.V. erhält Förderbescheid über rund 2500 Euro

Wörth / Landkreis Germersheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Bundesministerin Julia Klöckner fördert ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Räumen – insgesamt fünf Millionen Euro stehen bereit

Die Corona-Pandemie hat viele ehrenamtliche Initiativen und Helfer ins Straucheln gebracht: Kontaktbeschränkungen erschweren die Arbeit. Die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen kostet zusätzliches Geld. Mehr denn je sind Menschen in der Pandemie aber auf dieses Engagement vor der Haustür angewiesen.

Die Bundesministerin für ländliche Räume, Julia Klöckner, hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag das millionenschwere Soforthilfeprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ aufgelegt. Damit greift die Ministerin den Ehrenamtlichen gezielt unter die Arme: Sie können Zuwendungen etwa für Schutzausrüstung, Hilfsmittel für den Transport von Lebensmitteln oder digitale Ausstattung erhalten. Über 560 Interessenbekundungen sind beim Ministerium eingegangen.

Gefördert wird auch die Tafel Wörth e.V – mit 2510 Euro. Die ehrenamtlichen Helfer möchten Lebensmittel an Bedürftige im Freien ausgeben, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Dafür werden unter anderem Pavillons, Desinfektionsmittel, Handschuhe und Gesichtsschutz benötigt.

Bundesministerin Klöckner: „Die Corona-Krise darf nicht zu einer Krise des Ehrenamts werden. Denn besonders jetzt sind viele Menschen auf Unterstützung angewiesen. Deshalb helfen wir den Helfern – insgesamt fünf Millionen Euro haben wir für Initiativen vor Ort bereitgestellt. Damit wollen wir einen Beitrag leisten, dass wichtige Angebote in der Fläche weiter möglich sind. Das ist mir ein großes Anliegen: Ehrenamt ist keine Selbstverständlichkeit – und gerade deshalb so wertvoll für die Temperatur unserer Gesellschaft.“

Hintergrund:
Mit der Sondermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ werden ehrenamtliche Initiativen bei der Bewältigung Corona-bedingter Belastungen unterstützt. Bewerben konnten sich Initiativen, die überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern tätig sind.

Mit 2.000 bis 8.000 Euro gefördert werden unter anderem:
1. Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und deren Kontaktpersonen dienen (z. B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel),
2. Neuanschaffungen, Beauftragungen und Fahrtkostenerstattungen für Maßnahmen, die Transportleistungen zur Sicherstellung der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie Mobilitätsaufwendungen auf Seiten der Mitglieder der Initiativen betreffen (z. B. Fahrräder, Transportboxen),
3. Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Mitgliedern der Initiative untereinander und mit Kontaktpersonen mit Hilfe einer digitalen Ausstattung der Initiative verbessern (z. B. Kameraequipment und Headsets für Videokonferenzen).
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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