Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Trauungen und Hochzeiten – Trausäle (TS) –
• Alle terminierten Hochzeiten finden statt.
• Die Gästezahl ist auf den engsten Angehörigen- und Familienkreis zu reduzieren. Es dürfen teilnehmen:
– Eltern, Kinder und Geschwister des Brautpaares sowie deren Partner.
– bis zu zwei Trauzeugen
• Die Gesamtpersonenzahl von 18 (incl. Standesbeamter/in und Brautpaar) darf nicht überschritten werden.
• Wenn sich die Gäste nicht aus dem engsten Angehörigen- und Familienkreis zusammensetzten, dürfen maximal 15 Gäste (Freunde/Bekannte/Kollegen etc.) aufgrund der Trausaalgröße (eine Person je 5 qm) teilnehmen:
• Externe Fotograf*innen sind zugelassen, wenn die Personenzahl von 18 bzw. 15 (incl. Standesbeamter/in und Brautpaar) in den TS nicht überschritten wird.
• Es gibt keine Stehplätze in den TS für weitere Gäste. Diese Regelung gilt für alle Termine unter der Woche sowie samstags.
• Das Hygienekonzept wird durch folgende Maßnahmen umgesetzt:
– Für das Betreten und das Verlassen der Verwaltungsgebäude und die TS besteht für Besucher*innen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt auch bei Trauungen. Während der Trauung darf die Maske nach Einnahme des Sitzplatzes und im Sitzen abgenommen werden.
Für Fotografe*innen, die sich im Raum frei bewegen, besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen durchgängig. – Ausgenommen hiervon ist das Brautpaar selbst, solange es zu anderen Gästen den Mindestabstand einhält.
– Das Kontaktformular (je Gast ein Vordruck) ist von den Gästen der Hochzeitsgesellschaft im Voraus auszufüllen und mitzubringen. Ohne Vorlage des Kontaktformulars ist kein Zugang möglich. Die Kontaktformulare werden chronologisch in Ordnern abgeheftet, beim Standesamt aufbewahrt und nach Ablauf der Frist von vier Wochen vernichtet.
– Die Stühle in den TS sind in einem Mindestabstand von 1,50 Metern aufgestellt und dürfen nicht bewegt werden.
– Beim Betreten der TS ist von den angebotenen Händedesinfektions-mittelspendern Gebrauch zu machen.
• Die TS dürfen nur von objektiv gesunden Gästen betreten werden
• Sektempfänge oder sonstige Feierlichkeiten in den TS, den Nebenräumen, dem Rathauskomplex und noch im Freien (Rathausinnenhof, Maximilianstraße, Geschirrplätzel, Trauturm, Adenauerpark usw.) sind untersagt.
• Der zeitliche Abstand zwischen den Hochzeiten zur Vermeidung von Kontakt und Gruppenmischungen wird auf zehn Minuten zwischen zwei Trauungen vergrößert. Bitte kommen Sie erst unmittelbar vor dem Trautermin in den TS.
• Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Interesse aller kürzere Zeremonien, ohne Livemusik und Gesang, für Sie gestalten werden. Musik vom Band, Ringtausch, Foto- und Filmaufnahmen etc. sind weiterhin möglich.
• Wir bitten weiterhin um Verständnis, dass unsere Standesbeamt*innen Ihnen nicht persönlich mit Handschlag gratulieren dürfen.
• Die Zugänge zu den TS bleiben geschlossen und werden nur zu den Trauterminen geöffnet. Umbuchungen, Änderungen oder Stornierungen des Trautermins sind kurzfristig digital möglich.
Das Standesamt Speyer dankt für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 06232-14-2502 sowie per Mail unter standesamt@stadt-speyer.de gerne zur Verfügung.
Hinweis: Gemäß der elften Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind die oben dargelegten Vorgaben bis mindestens 31. Oktober 2020 gültig.
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