Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Trunkenheitsfahrt gem. § 24a StVG leitete die Polizei am Donnerstag gegen einen 55-jährigen Lkw-Fahrer ein. Einem Angestellten einer Firma, bei welcher der Lkw ablud, war Alkoholgeruch bei dem Fahrer aufgefallen. Die polizeiliche Überprüfung vor Ort bestätigten die Feststellung. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,63 Promille. Daraufhin wurde bei dem ausländischen Berufskraftfahrer eine Evidential-Test durchgeführt. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, wurde zudem eine Sicherheitsleistung iHv. 600EUR zur Wahrung der Kosten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens bei dem Betroffenen erhoben.
Zuletzt aktualisiert am 11. September 2020, 10:36



































