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Mannheim – CDU: Privates Engagement sinnvolle Ergänzung zur GBG


Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar(pm CDU-Mannheim-Neckarstadt) – Entwickelt sich der Immobilienmarkt in der Neckarstadt-West in die richtige Richtung? Dieser Frage gingen CDU-Mitglieder bei einem Treffen im Platzhaus nach. Anlass dafür sind die aktuellen Diskussionen rund um die Pläne der Initiative Westwind und die kritischen Stimmen zur erteilten Baugenehmigung des Kiosk Alphorn auf dem Neckarvorland Höhe Dammstraße. Die von dem Familienunternehmen Hildebrandt und Hees, dem Netzwerk Wohnumfeld und einem grünen Stadtrat unterstützten Initiative Westwind wurde dabei grundsätzlich positiv gesehen.

„Die Neckarstadt West ist in der Zukunft nur dann attraktiv, wenn sich die Vielfalt der Menschen im Quartier auch unter den Mietern im Stadtteil widerspiegelt. Daher benötigen wir attraktive Wohnungen für Menschen aller Alters- und Einkommensschichten im Stadtteil“, meint Christian Stalf, Vorsitzender der CDU Neckarstadt. Das Engagement Privater wie in der Initiative vorgesehen sei dafür ein Baustein. Diese komplexe Aufgabe könne nicht alleine von GBG, Lokaler Stadterneuerung (LOS) und Stadt gestemmt werden. „Dafür benötigen wir auch die Unterstützung von verantwortungsvollen Unternehmern“, ergänzt Christian Stalf. Vor diesem Hintergrund weist er auch die in der Öffentlichkeit von linken Kräften geäußerte Kritik an dem Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel als „einseitig und politisch motiviert” zurück. Wenn jemand privat in der Neckarstadt investiert, neuen Wohnraum schafft oder Wohnraum saniert, ist das zu begrüßen“, so Stalf.

Die CDU-Bezirksbeiratssprecherin in der Neckarstadt-West, Karin Urbansky, teilte bei der Veranstaltung diese Einschätzung. „Die von den Westwind-Beteiligten erworbenen Immobilien in der Neckarstadt in der Elfenstraße, der Riedfeld- oder Bürgermeister-Fuchs-Straße waren heruntergekommen und nicht mehr attraktiv. Sie sind gekauft worden und strahlen nun in neuem Glanz. Das Engagement ist also eine sinnvolle Ergänzung zu den Aktivitäten der GBG“, findet Urbansky. Moderate Preissteigerungen als Folge daraus seien betriebswirtschaftlich nachvollziehbar. „Sie dürfen nur zu keiner Verdrängung vorhandener Mieter oder übertriebenen Preisen jenseits des Mietspiegels führen“, so Urbansky weiter.

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