Worms/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Dienstag, 18.08.2020, haben Kräfte des kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Worms, der Polizei- und Kriminalinspektion Worms sowie der rheinland-pfälzischen Bereitschaftspolizei in den Nachmittag- und Abendstunden Personen-, Verkehrs- und Gaststättenkontrollen im Innenstadtbereich durchgeführt. Die Kontrollen wurden insbesondere im Bereich der Kämmererstraße, Friedrichstraße, Judengasse und Rheinstraße durchgeführt. Es gab dabei keine Beanstandungen. Des Weiteren wurden drei Gaststätten kontrolliert und weitere Personen überprüft. Gegen zwei minderjährige Personen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da diese die Angabe ihrer Personalien verweigerten. Ferner konnte eine Person an der Flucht aus einer der Gaststätten durch das geöffnete Toilettenfenster gehindert werden.
Im Rahmen der Durchsuchung dieser Person konnte eine geringe Menge Marihuana, sowie mutmaßliches Dealgeld aufgefunden und sichergestellt werden. Ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet. Durch den Vollzugsdienst der Stadt Worms wurde insbesondere auf die Einhaltung der 10. CoBeLVO, weitere hygienerechtliche Vorschriften und auf gewerberechtliche Vorgaben das Augenmerk gerichtet. Aufgrund von Verstößen gegen die vorgenannten Vorschriften wurden alle drei Gaststätten durch die Stadtverwaltung vorübergehend geschlossen.