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Heidelberg – Haftbefehl gegen 66-jährigen Mann u.a. wegen Verdachts des versuchten Totschlags und der schweren Brandstiftung


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(ots)
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 66-jährigen Mann erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, am Samstagnachmittag gegen 16.30 Uhr versucht zu haben, seine 43-jährige Ehefrau zu töten.

Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, soll der 66-Jährige nach einem Streit in der Familienwohnung eine sogenannte Feuerwerksbatterie gezündet und seine Frau damit beschossen haben.

Sowohl die Ehefrau als auch die beiden Töchter der Eheleute flüchteten in verschiedene Zimmer. Aufgrund der umherfliegenden Feuerwerkskörper wurden zunächst Teile der Wohnung und des Mobiliars in Brand gesetzt, worauf sich das Feuer weiter ausbreitete und sich in hoher Konzentration giftige Rauchgase entwickelten. Letztlich ge-lang es der Ehefrau, die sich leichte Brandverletzungen im Gesicht und an den Oberarmen zugezogen hatte, und den beiden Töchtern, sich ins Freie zu retten.

Der Verdächtige suchte anschließend mit seinem Auto das Weite und soll dabei noch das Auto seiner Ehefrau gerammt haben.
Die Berufsfeuerwehr Heidelberg löschte das Feuer schnell und konnte so ein Ausbreiten auf andere Wohnungen oder Gebäudeteile verhindern. Der Sachschaden wird auf rund 50.000.- Euro geschätzt. Die Wohnung des Ehepaares ist unbewohnbar.
Sofort nach Bekanntwerden der Tatumstände wurde nach dem Verdächtigen bis in die späten Abendstunden, zunächst ohne Ergebnis, gefahndet.
Aufgrund eines Zeugenhinweises wurde der Verdächtige am Sonntagmorgen in einer Heidelberger Klinik festgenommen, in die er sich wegen gesundheitlicher Probleme begeben hatte.
Der 66-Jährige wurde am Montagnachmittag der Ermittlungsrichterin vorge-führt, die einen Haftbefehl erließ. Bis zur Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt wird er in einer Klinik behandelt.Die Hintergründe der Tat sind noch unbekannt, dürften jedoch in den seit längerer Zeit schwelenden familiären Auseinandersetzungen begründet sein.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernats Kapitalverbrechen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Quelle:Staatsanwaltschaft Heidelberg und Polizeipräsidium Mannheim

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