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Heidelberg – Nach den Sommerferien: Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen! Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Entspricht unserer Empfehlung seit Mai“

Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen in Heidelberg.
Obürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Entspricht unserer Empfehlung seit Mai“. Foto: MRN-NEWS/Atossa Kamran

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – In Baden-Württemberg soll zur Eindämmung des Coronavirus nach den Sommerferien an allen weiterführenden Schulen ab Klasse fünf eine Maskenpflicht gelten. Darauf hat sich die Landeregierung Baden-Württemberg am 14. Juli verständigt. Jeder, der dann auf dem Schulgelände und in den Gebäuden unterwegs ist, muss demnach eine Schutzmaske tragen. Während des Unterrichts soll die Maskenpflicht nicht gelten. „Ich begrüße sehr, dass nun auch die Landesregierung diese Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie ergreift. In Heidelberg haben wir bereits bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Mai genau das dringend empfohlen und hier bei uns auch umgesetzt“, sagt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner. Zum stufenweisen Start des Schulbetriebs in ganz Baden-Württemberg Anfang Mai hatte die Stadt Heidelberg zum Infektionsschutz freiwillig mehr als 56.000 Schutzmasken an die öffentlichen und privaten Schulen verteilt. Damit sollten die Heidelberger Schulen unterstützt werden, die in der Krise mit vielen organisatorischen Herausforderungen konfrontiert waren.

Die Landesregierung hat sich außerdem auf eine Teststrategie für Schulen und Kitas geeinigt, die dem Anliegen des Gesundheits- und Infektionsschutzes an Schulen und Kindertageseinrichtungen Rechnung tragen soll. Demnach soll sich das Personal an Schulen und Kitas im Zeitraum von Mitte August bis Ende September zweimal freiwillig testen lassen können. Das gelte nicht nur für die Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte, sondern auch für Hausmeister, Schulsekretärinnen sowie alle weiteren Beschäftigten. Im Fall einer Corona-Infektion in einer Einrichtung soll es die Möglichkeit geben, dass sich alle dort anwesenden Personen freiwillig testen lassen können – unabhängig davon, ob sie zuvor unmittelbar in Kontakt mit der infizierten Person standen oder nicht.

Maskenpflicht und Teststrategie an Schulen sind Maßnahmen, mit denen sich das Land Baden-Württemberg auf eine mögliche zweite Coronavirus-Welle vorbereitet. Als weiteren wichtigen Schritt vor den Sommerferien hat das Land eine neue Verordnung für Reiserückkehrer erlassen, die seit 15. Juli in Kraft ist. Demnach müssen alle Reisende, die aus einem als Risikogebiet ausgewiesenen Staat zurückkehren, auch weiterhin 14 Tage in Quarantäne. Risikogebiete werden jeweils aktuell vom baden-württembergischen Sozialministerium auf deren Internetseite ausgewiesen. Wer aus einem Risikogebiet nach Heidelberg zurückkehrt, ist verpflichtet, sich beim Ordnungsamt (06221 58-17777 oder E-Mail: corona.ordnungsamt@heidelberg.de) zu melden und sich unverzüglich in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben.

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