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Landau – Kreistag beschließt Änderung der Hauptsatzung – Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz und Infektionsschutz eingeführt

Landsu>/Metropolregion Rhein-Neckar. Einstimmig hat der Kreistag des Landkreises Südliche Weinstraße in seiner vergangenen Sitzung eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Bei der in § 10 geregelten Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes wurde ein neuer Absatz hinzugefügt. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Feuerwehren, der Hilfsorganisationen sowie der kreiseigenen und gemeinsamen Katastrophenschutzeinheiten, die für Einsätze im Rahmen des Katastrophenschutzes (Alarmstufen 4 und 5 sowie Unterstützung/Amtshilfe für die Verbandsgemeinden in den Alarmstufen 2 und 3 nach Feuerwehrverordnung und Führungsdienstrichtlinie RLP) herangezogen werden, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3,25 Euro je angefangene halbe Stunde. Dies gilt auch für ehrenamtliche Tätigkeit im Aufgabenbereich Infektionsschutz der Kreisverwaltung. Diese Ergänzung tritt rückwirkend bereits zum 1. März in Kraft.

Weiterhin wurden in der neuen Fassung der Hauptsatzung beispielsweise die Aufgaben konkretisiert, die der Kreistag zur Beschlussfassung dem Kreisausschuss überträgt; in diesem Fall die Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung von Vergabeverfahren und zur Zuschlagserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter bei einem geschätzten Auftragswert über 50.000 € (brutto). Außerdem wurde in diesem Zusammenhang bei der Verfügung über Kreisvermögen sowie die Hingabe von Darlehen des Landkreises, die Veräußerung und die Verpachtung von Eigenbetrieben oder Teilen von Eigenbetrieben eine Wertgrenze von 200.000 Euro festgelegt. Eine Sondervereinbarung im Bereich Jobcenter wurde bei der Aufgabenübertragung an den Rechnungsprüfungsausschuss aufgegriffen. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird die Beschlussfassung über unbefristete Niederschlagungen und Erlässe von Forderungen im Einzelfall über der Erheblichkeitsgrenze in Höhe von 1.000 Euro übertragen. Zudem wird dem Rechnungsprüfungsausschuss die Beschlussfassung über unbefristete Niederschlagungen von Forderungen des Jobcenters über der Erheblichkeitsgrenze in Höhe von 50.000 Euro im Einzelfall sowie Erlässe von Forderungen des Jobcenters über der Erheblichkeitsgrenze in Höhe von 15.000 Euro im Einzelfall übertragen.

Auch bei der Übertragung von Aufgaben des Kreistags auf den Landrat gab es eine Konkretisierung. Der Landrat kann nun die Verwaltung zur Durchführung von Vergabeverfahren und zur Zuschlagserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € (brutto) ermächtigen. Eingeführt wurde zudem eine Kürzung der monatlichen Aufwandsentschädigung für Kreistagsmitglieder bei vermehrter Abwesenheit. Der Jahresbetrag des monatlichen Grundbetrages wird um 50 % gekürzt, wenn das Kreistagsmitglied an mindestens der Hälfte der in diesem Jahr stattgefundenen Kreistagssitzungen ohne triftigen Grund nicht teilgenommen hat oder von der Teilnahme ausgeschlossen war.

Auf Anregung der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde in der Hauptsatzung eine Präambel eingefügt, die die weibliche und diverse Form mit der männlichen Form gleichstellt. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in dem Dokument die männliche Form gewählt. Bei der nächsten Überarbeitung der Hauptsatzung sollen alle Formulierungen so getroffen werden, dass keine Ungleichheit der Geschlechter entsteht. Die Hauptsatzung des Landkreises war zuletzt am 24. Juni 2019 beschlossen worden. Da sich in der Zwischenzeit aber Änderungen ergaben, beschloss der Kreistag nun die aktualisierte Fassung.

Hintergrund
Die Landkreise erlassen eine Hauptsatzung, in der die nach den Bestimmungen der Landkreisordnung der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten geregelt werden. Die Hauptsatzung kann weitere für die Selbstverwaltung der Landkreise wichtige Fragen regeln.

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