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Mannheim – Beherbergungsverbot für Einreisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.

Verordnung zum Beherbergungsverbot für Einreisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen verkündet

Personen, die aus einem Landkreis mit hohem Infektionsgeschehen nach Baden-Württemberg einreisen, dürfen künftig nicht mehr in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten. Eine entsprechende Verordnung wurde gestern in der Lenkungsgruppe SARS-CoV-2 (Coronavirus) beschlossen und am Donnerstag (25. Juni) verkündet. Betroffen sind Stadt- und Landkreise, in denen in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist.

Wer aus den betroffenen Kreisen kommt und dennoch einen Urlaub in Baden-Württemberg antreten möchte, kann ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt. Für diese Personen gilt das Beherbergungsverbot nicht.

Vor dem Hintergrund, dass auch andere Urlaubsländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern für Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nicht mehr in Betracht kommen, wäre ein Ausweichen auf Baden-Württemberg zu befürchten gewesen.
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote (Corona-Verordnung Beherbergungsverbot – CoronaVO Beherbergungsverbot) finden Sie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200625_WM-SM_CoronaVO_Beherbergungsverbot.pdf.

Quelle: Stadt Mannheim

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