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Mainz – Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbaren weitere Lockerungen


Mainz
Gemeinsame Verantwortung für Rheinland-Pfalz – Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände vereinbaren weitere Lockerungen
Über den Stufenplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz hinaus hat heute die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden weitere Lockerungen ab dem 10. Juni angekündigt. „Die weiterhin niedrigen Infektionszahlen lassen uns diesen durchdachten und verantwortungsvollen Schritt gemeinsam gehen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem ersten Präsenztermin mit der kommunalen Familie seit dem Beginn der Corona-Pandemie. „Wir lassen uns dabei von klaren Maßgaben leiten und appellieren an die Menschen im Land, sich weiterhin besonnen, vernünftig und vorsichtig zu verhalten. Die Pandemie ist nicht vorbei. Es ist nun wichtig, den veränderten Alltag unter Corona-Bedingungen gut zu gestalten.“
„Für uns alle sind klare und nachvollziehbare Regeln wichtig, das haben wir in den letzten Wochen immer wieder betont. Also ‚Abstand, Hygiene und Alltagsmasken‘ als Formel. Darauf haben wir uns mit der Landesregierung gemeinsam im Grundsatz verständigt: Lockerungen, wo möglich und Regeln, wo nötig. Nur so können wir auch erreichen, dass die Menschen die Corona-Regeln überhaupt noch akzeptieren“, sagte Landrat Günther Schartz, Vorsitzender des Landkreistags und derzeit Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz.
Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing erläuterte die neuen Regelungen, die ab dem 10. Juni 2020 gelten sollen. „Wir erlauben früher als geplant Bus- und Schiffsreisen. Diese sind unter den Bedingungen des ÖPNV möglich, also mit Abstandsregeln und wo nicht möglich, mit klarer Maskenpflicht. Das sind gute Neuigkeiten für den rheinland-pfälzischen Tourismus, für die wir uns stark gemacht haben“, so der Minister.
„In unserem waldreichen Bundesland kann man gut vor der Haustür Urlaub machen, das stärkt auch die Regionen. Im Nationalpark haben wir seit Kurzem ein besonderes Angebot: Mit einer App führt ein Ranger durch die Natur. Denn draußen im Grünen zu sein, ist nach wie vor am besten, unsere naturnahen Tourismusangebote erfüllen alle Hygieneauflagen“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken.
Als weitere Neuerung hinzugekommen ist außerdem, dass sich zu jedem Anlass bis zu zehn Personen treffen dürfen, egal aus wie vielen Hausständen. „Das folgt dem Wunsch der Menschen in Rheinland-Pfalz nach mehr Kontakt und mehr Freizeitmöglichkeiten. Das ist auch im Sinne der kommunalen und staatlichen Ordnungsbehörden,“ so der Tenor der kommunalen Spitzenverbände.
Ohne feste Sitzplätze gilt die nun einheitliche Regel bzw. Begrenzung: eine Person pro 10 Quadratmeter. Ebenfalls neu: bei Außenveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen, wie Gottesdiensten, Theater, Kinos, muss am Platz selbst keine Maske mehr getragen werden. Die Reservierungspflicht in der Gastronomie wird aufgehoben, die Notwendigkeit der Kontakterfassung bleibt bestehen, die Schließzeit der Gastronomie wird unter Beachtung der sonstigen Sperrzeiten bis 24 Uhr ausgedehnt. „Wichtig war uns auch im kulturellen Leben weitere Lockerungen zu ermöglichen. Deshalb werden wir nach dem Hygienekonzept des Chorverbandes das Proben von Chören unter Einhaltung von 3 Meter Mindestabstand wieder zulassen“, betonte die Ministerpräsidentin.
„Uns war es wichtig, die Regeln und Konzepte zu vereinheitlichen und damit auch zu vereinfachen. Heute sind wir in dieser Richtung einen wichtigen Schritt gegangen und haben mit der Landesregierung vereinbart, im engen Austausch die weiteren notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung abzustimmen“, so die Vorsitzenden der Kommunalen Spitzenverbände, Landrat Günther Schartz (Landkreistag), Oberbürgermeister Michael Ebling (Städtetag) und Aloysius Söhngen (Gemeinde- und Städtebund).
Thema der heutigen Sitzung waren auch die Hygienekonzepte der Landesregierung für die einzelnen Bereiche. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Kommunalen Spitzenverbände waren sich einig, dass die in den Hygienekonzepten aufgenommene lokale Anpassungsmöglichkeit ein gutes Mittel sei, um vor Ort passgenau zu handeln.
Andere Lockerungs- und Öffnungsmaßnahmen waren ohnehin für den 10. Juni 2020 geplant: Hallenschwimmbäder und Wellnessanlagen, vor allem auch in der Hotellerie, dürfen wieder öffnen. Auch sind erstmalig Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 Personen erlaubt. Ebenso können Freizeitparks sowie Campingplätze wieder vollständig öffnen.
Ministerpräsidentin Dreyer betonte allerdings: „Bei allen Lockerungen sollte jeder und jede bedenken: Draußen sein ist besser als drinnen. Abstand halten ist besser als Nähe. Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sind besser als lockere Treffen. Weiterhin gelte der Grundsatz, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, mit denen man sich trifft, möglichst konstant zu lassen. Wo die Möglichkeit bestehe, sollen Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion, vor allem Husten, Erkältungssymptomatik oder Fieber, sollen möglichst zu Hause bleiben. Ihnen sei im Regelfall der Zutritt zu Einrichtungen, Veranstaltungen und Versammlungen zu verwehren, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Landesregierung habe gemeinsam mit den zuständigen kommunalen Behörden das Infektionsgeschehen durch ein effizientes Testkonzept im Blick. Neben der Testung von ermittelten Kontaktpersonen Infizierter und anlassbezogenen Populationstestungen bei Infektionen in Einrichtungen oder Unternehmen würden in Kitas und Schulen sowie ausgewählten Einrichtungen Stichproben in Form von Querschnittsuntersuchungen durchgeführt.
In Rheinland-Pfalz gilt der klare Handlungsrahmen:
• Hygienemaßnahmen beachten.
• Triff dich mit maximal zehn Personen oder zwei Hausständen.
• Halte grundsätzlich Abstand.
• Trage eine Maske, wenn du unbekannte Menschen triffst.
• Es darf sich maximal eine Person pro 10m² aufhalten, wenn es keine festen Plätze gibt.
• Bei nicht nur kurzfristigem Aufenthalt müssen die Kontaktdaten erfasst werden.

Quelle: STAATSKANZLEI Rheinland-Pfalz

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