• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Mannheim – IHK stellt 3. Positionspapier zur Corona-Pandemie vor – Podcast mit IHK-Präsident Manfred Schnabel

Mannheim / Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Am 29. Mai 2020 stellte die IHK Rhein-Neckar bei einer Pressekonferenz mit IHK-Präsident Manfred Schnabel und IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Axel Nitschke den „IHK-Maßnahmenplan zum Wiedererstarken der Wirtschaft“ Haus der Berufsbildung vor.

– Corona-Pandemie: Unsicherheiten prägen Wirtschaftsleben
– IHK stellt 3. Positionspapier zur Corona-Pandemie vor
– Video Statement von IHK-Präsident Manfred Schnabel

IHK Coronavirus Zwischenbilanz Interview Manfred Schnabel

YouTube player

Die Wirtschaft in der Rhein-Neckar-Region ist durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer gesamten Breite betroffen. Zwar ergeben sich für viele Betriebe durch das Re-Opening aktuell neue Perspektiven, die Umsätze sind jedoch noch weithin unbefriedigend. Um vor diesem Hintergrund das Wiedererstarken der Wirtschaft anzugehen, hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar heute ihr 3. Positionspapier zur Corona-Pandemie vorgestellt, in dem mit Blick auf die in diesen Tagen anstehenden Entscheidungen von Bundesregierung und baden-württembergischer Landesregierung zu den zusätzlichen Corona-Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen gegenüber der Politik konkrete Forderungen formuliert sind. „Unsere Unternehmen brauchen zielgerichtete Maßnahmen. Konjunkturprogramme, die mit der Gießkanne verteilt werden, helfen niemandem“, betont IHK-Präsident Manfred Schnabel.
Die Selbstverantwortung von Unternehmen und Bürgern beim Thema Gesundheitsschutz bei der Bewältigung der Corona-Pandemie nehmen aktuelle Kampagnen von Kommunen der Region in den Fokus, die von der IHK Rhein-Neckar unterstützt werden. „Statt einer schematischen Teilbranchenbetrachtung befürworten wir, dass stärker auf die unternehmerische Verantwortung gesetzt wird. Damit verbunden ist auch die Erwartung, dass das gewachsene Verständnis der Bevölkerung für Abstands- und Hygieneregeln von der Politik weiter gefördert wird“, erläutert Schnabel. Gleichzeitig müsse die Politik eine Balance zwischen Gesundheitsschutz und wirtschaftlicher Entwicklung finden, so der IHK-Präsident weiter. Er plädiert dafür, Unsicherheiten bei Unternehmen, Beschäftigten und Verbrauchern abzubauen und gleichzeitig Zuversicht aufzubauen. „Wir müssen die aktuelle Schwächephase überwinden und die Leistungskraft der betroffenen Unternehmen wieder herstellen.“ Ohne dass es den Staat finanziell belastet, seien bürokratische Fesseln zu lösen. Im Bereich Steuer und Abgaben schlägt die IHK vor, steuerliche und abgabenbezogene Impulse zu setzen, zugleich aber die Solidität der Staatshaushalte zu bewahren. Aus Sicht Schnabels kommen außerdem Investitionen der öffentlichen Hand, die die Konjunktur stärken, in Frage. Dies sind u. a. Investitionen von Bund, Ländern und Kommunen in die Digital- oder die Verkehrsinfrastruktur, den Bildungs- oder den Gesundheitssektor.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie ziehen sich durch weite Teile der Wirtschaft im Rhein-Neckar-Raum. „Einzelne Branchen und Unternehmen waren von Beginn an durch Schließungen direkt betroffen, während sich in anderen Bereichen die Betroffenheit erst nach und nach zeigt“, erläutert Schnabel und verweist dabei insbesondere auf die Industrie und die damit verbundenen vielfältigen Dienstleistungsunternehmen. In diesen Wirtschaftszweigen gibt es beispielsweise fehlende Neuaufträge oder Engpässe aufgrund des internationalen Waren- und Lieferverkehrs. Aktuell beträgt die Exportquote im IHK-Bezirk Rhein-Neckar noch 61,5 Prozent. „Diesen Erfolg haben sich die Unternehmen in der Region hart erarbeitet“, stellt Schnabel fest. „Jetzt müssen sie sich bei weltweit schrumpfenden Märkten für jeden Folgeauftrag umso mehr ins Zeug legen. Da braucht es oft direkte Gespräche beim Kunden vor Ort.“ Und er bringt einen konkreten Vorschlag ins Spiel: „Es wäre gut, wenn Baden-Württemberg solche Verkaufsgespräche in Ländern mit gutem Pandemieverlauf wieder ermöglicht. Wie bereits seit Mitte Mai bezogen auf EU-Mitgliedsstaaten geschehen, sollte das Land dazu auch bei Rückkehr von Geschäftsreisen und Serviceeinsätzen aus Staaten mit ebenso guter Pandemieentwicklung die 14-tägige Quarantänepflicht aufheben.“ Gleichzeitig prägen Unsicherheiten das gesamte Wirtschaftsleben und die Wirtschaftsschwäche zehrt am Eigenkapital der Unternehmen. „Kurzarbeitergeld entlastet die Unternehmen bei den Lohnkosten, fixe Betriebskosten bleiben“, erklärt der IHK-Präsident. Er nennt Auswege von Unternehmen aus der Krise. Dazu zählen u. a. Digitalisierung, neue Geschäftsmodelle und neue Absatzwege.
Für das seit März bzw. April laufende Soforthilfe-Programm Corona von Land bzw. Bund wurden in Baden-Württemberg insgesamt rund 414.000 Anträge an Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern gestellt. Die IHK Rhein-Neckar hat nach Stand gestern rund 40.000 Anträge für Landes- und Bundeshilfe bearbeitet. Zusätzlich zur Prüfung und Weiterleitung der Anträge an die L-Bank waren die IHK-Berater in der telefonischen Beratung gefragt: Rund 2.500 Anrufe zur tiefergehenden Beratung gingen wöchentlich bei der IHK ein, hinzu kommen weitere tausende Anrufe von betroffenen Unternehmen. Gefragt war außerdem die IHK-Webseite mit regelmäßigen Updates zu Themen wie Mitarbeiterentsendung oder Fragen zur Ausbildung in Corona-Zeiten, wie IHK-Hauptgeschäftsführer Axel Nitschke erläutert.

3. IHK-Positionspapier zur Corona-Pandemie:

Maßnahmen für ein Wiedererstarken der Wirtschaft

Seitdem Bund und Länder ab dem 20. April schrittweise das Reopening der Branchen und Unterneh-men angegangen sind, deutet sich eine nur langsame Belebung der wirtschaftlichen Aktivitäten an. Am 6. Mai wurde eine Regionalisierung der Öffnungsentscheidungen eingeleitet, die den regional un-terschiedlichen Situationen der Corona-Bekämpfung gerecht werden soll. Die Metropolregion Rhein-Neckar wird dabei durch die unterschiedlichen Landesregelungen der drei Bundesländer Baden-Würt-temberg, Rheinland-Pfalz und Hessen geprägt. Angesichts der bislang schwachen wirtschaftlichen Antriebskräfte wird in der Öffentlichkeit eine Stimulierung seitens der Politik diskutiert. Dieses Positi-onspapier der IHK Rhein-Neckar nennt für die Diskussion Ziele und Maßnahmen.

1. Zielgerichtetheit der Maßnahmen, kein Konjunkturprogramm mit der Gießkanne
Wir brauchen zielgerichtete Maßnahmen, die eine Balance zwischen Gesundheitsschutz und wirtschaftlicher Entwicklung ermöglichen. Ein nachfragebezogenes Programm nach dem Gießkannenprinzip wäre in der aktuellen Situation der falsche Weg. Es würden bestenfalls Strohfeuer ausgelöst, etwaige Subventionen würden wettbewerbsverzerrend wirken, es würde den nach wie vor geschlossenen Unternehmen nicht weiterhelfen, letztlich wäre es teuer und würde die Staatsschulden weiter aufblähen. Auslöser der wirtschaftlichen Schwäche war ohnehin nicht ein Nachfrageeinbruch.

2. Unsicherheit abbauen, Zuversicht aufbauen
Eine wirtschaftliche Belebung erfordert vor allem den Abbau vielfältiger Unsicherheiten:
– Unternehmer/innen sind teilweise noch immer mit Betriebsschließungen konfrontiert, leiden unter Störungen ihrer (auch ausländischen) Wertschöpfungsketten, müssen Zahlungsausfälle hinnehmen sowie Coronabedingt höhere Kosten bzw. geringere Erträge verkraften, zudem wirkt die Diskussion um neue Vermögensabgaben belastend;
– Arbeitnehmer/innen fürchten neben Lohneinbußen über das Kurzarbeitergeld vor allem um ihre Arbeitsplatzsicherheit;
– Verbraucher/innen bleiben in ihrem Ausgabenverhalten wegen etwaiger gesundheitlicher Risiken beim Einkauf, bisher fehlender Möglichkeiten zu Urlaubsreisen und zahlreicher Einschränkungen in der Freizeitgestaltung zurückhaltend.
Diese vorwiegend angebotsbezogenen Störungen werden sich erst mit der erfolgreichen Corona-Bekämpfung auflösen. Um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern, wäre eine Planbarkeit der Aktivitäten erforderlich, flankiert z. B. durch die weitere Öffnung der Kitas/Schulen. Es muss ein Ziel sein, dass sich nach und nach in Wirtschaft und Gesellschaft wieder Zuversicht und Vertrauen aufbauen.

3. Wirtschaftliche Auftriebskräfte stärken, Belastungsmoratorium für Betriebe und Beschäftigte
Mit dem Abbau der vielfältigen Unsicherheiten und der schrittweisen Beseitigung der Angebotsstörungen dürfte eine wirtschaftliche Belebung nach dem „Sektkorkenprinzip“ ausgelöst werden. Enormes Potential haben hier die Urlaubsreisen im Inland und die Wiedereröffnung der Grenzen. Zur Überwindung der Schwächephase (U-förmiger Verlauf) dürften Maßnahmen erforderlich sein, die eine Wiederherstellung der Leistungskraft der betroffenen Unternehmen auch auf dem Wege von (Teil-)Kompensationszahlungen für Coronabedingte Einbußen in den Fokus rücken. Damit würde der Auszehrung des Eigenkapitals der Unternehmen entgegengewirkt. Erforderlich ist ein Belastungsmo-ratorium für Betriebe und deren Beschäftigte, so z. B. bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie der Einschränkung sachgrundloser Befristung und dem angekündigten Homeoffice-Gesetz.

4. Bürokratische Fesseln lösen, ohne dass es den Staat etwas kostet
Nachdem in den letzten zehn Jahren des Konjunkturaufschwungs etliche Regelungen für die Unternehmen verkraftbar erschienen, ist jetzt in der tiefsten Rezession seit Kriegsende eine Entfesselung von bürokratischen Auflagen zwingend notwendig. Viele dieser Maßnahmen müssen den Staat nichts kosten:

– Es geht z. B. im digitalen Zeitalter um eine Entschlackung der EU-Datenschutzgrundverordnung,
– es geht um eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im Handels- und Steuerrecht inklusive der intensiveren Nutzung der Digitalisierung bei der Steuererhebung
– sowie auf kommunaler Ebene um die Erweiterung der Flächen für Außengastronomie oder den Ausweis zusätzlicher Flächen für Verkaufsstände.
Dies sind nur Beispiele. Hier sind auch temporär wirkende Verschiebungen von bürokratischen Neuerungen zu nennen (Vgl. „Den Re-Start für die Wirtschaft leichter machen“, DIHK Mai 2020). Auch in den Kommunen gibt es Potentiale, wie z. B. durch Genehmigungsbeschleunigungen bei Bauanträgen.

5. Steuerliche und abgabenbezogene Impulse setzen, die Solidität der Staatshaushalte bewahren
Anstelle teurer und wettbewerbsverzerrender Subventionen bzw. weitgehend durch Mitnahmeeffekte geprägte Konsumgutscheine bzw. Konsumsteuerabsenkungen sollte die Politik sich darauf konzentrieren, den Unternehmen Liquidität zu sichern und deren Eigenkapital zu stärken:
– Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge aufzuheben würde ein bürokratisches Ungetüm beseitigen und zugleich antragslos und rasch Liquidität in alle Unternehmen zurückführen – eine Maßnahme zusätzlich zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen; es handelt sich für die So-zialversicherungen jeweils nur um Lastenverschiebungen zwischen den Perioden;
– mit dem Abbau von Substanzbesteuerung (z. B. Mindestbesteuerung, gewerbesteuerliche Hinzu-rechnungen, etc.) würden nicht jene Unternehmen steuerlich belastet, die gerade durch betrieb-liche Schließungen in die Verlustzone gerieten;
– durch einen mehrjährigen Verlustrücktrag ohne Obergrenze könnten Unternehmen, die durch vorjährige Gewinne ihr funktionierendes Geschäftsmodell unter Beweis stellten, das Schwächejahr 2020 besser verkraften.
Bei allen fiskalisch relevanten Aktivitäten der öffentlichen Hand muss zugleich die Solidität der Staatshaushalte beachtet bleiben. Dafür müssen bislang geplante Staatsausgaben auf allen Ebenen auf den Prüfstand gestellt werden, ohne dass es zu einer prozyklischen Fiskalpolitik kommt. Keines-falls sollte ein Ausgleich der Haushalte über Steuererhöhungen wie z. B. einer Vermögensabgabe geplant werden, um nicht sogleich die erhoffte wirtschaftliche Belebung im Keim zu ersticken.

6. Mit Investitionen der öffentlichen Hand und der Unternehmen Konjunktur kräftigen
Der Ausfall von rund 100 Milliarden Euro Steuereinnahmen für das Jahr 2020 darf nicht zu einem generellen Zurückbleiben der öffentlichen Investitionen führen. Sowohl auf der Bundes- und Landes-ebene als auch vor allem auf der kommunalen Ebene (hier unter Anwendung von Vergaberegeln aus den Jahren 2008/2009) sind Investitionsausgaben dringend nötig. Investitionsvorhaben sind daraufhin zu prüfen, ob sie die wirtschaftliche Leistungskraft tatsächlich stärken werden. Um die kommunale Investitionskraft zu erhalten, sollte ein Krisenfonds die Kommunen mit ausreichend Finanzmitteln ausstatten. Investitionsausgaben sollten vorrangig in folgenden Bereichen getätigt werden:
– Digitalinfrastruktur,
– Verkehrsinfrastruktur,
– Bildungssektor,
– Gesundheitssektor.

Zudem sollten alle geeigneten, auch steuerlichen, Maßnahmen angepackt werden, die in den Unternehmen mithilfe von Investitionen die technologische Entwicklung vorantreiben.

Weitere Infos: www.rhein-neckar.ihk24.de

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de