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Ludwigshafen – Das Präsidium des SWFV hat in seiner heutigen Sitzung vom 19.05.2020 das folgende beschlossen

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Das Präsidium des SWFV hat in seiner heutigen Sitzung vom 19.05.2020 das folgende beschlossen:

1. Das Präsidium hat die zahlreichen Meinungsäußerungen der Vereine, die Lösungsansätze in den anderen Landesverbänden und die Empfehlungen des Verbandsspiel-, Verbandsjugend- und Verbandsfrauen- und -mädchenausschusses ausgewertet und ausführlich beraten. Das Präsidium ist zu der Auffassung gelangt, dass nur ein Abschluss der Saison 19/20 mit Aufsteigern zum Stichtag des zuletzt ausgetragenen Spieltages den sportlich erbrachten Leistungen angemessen Rechnung trägt. Daher soll die Spiel- und Jugendordnung mit folgenden Maßgaben geändert werden:
a. Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
b. Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
c. Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen).
Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
d. Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
e. Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
2. Würde dieser Vorschlag keine Zustimmung finden, hätte dies zur Folge, dass das Spieljahr 2019/20 mit Saisonende 30.6.2020 nach der geltenden Spiel- und Jugendordnung ohne Wertung (keine Meister, keine Auf- und Absteiger) bleibt, da dieses sportlich unvollständig endet.
3. Wie bereits angekündigt, wird das Präsidium einen entsprechenden schriftlichen Abstimmungsprozess („Verbandstag“ – Beschlussfassung ohne Versammlung) in die Wege leiten um dadurch eine beschleunigte Entscheidung und Planungssicherheit für die Vereine zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang wird auch die Neuterminierung des für den 04.07.2020 geplanten, ordentlichen Verbandstages auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Nach der aktuellen Verfügungslage (7. Verfügung des Landes Rheinland-Pfalz) sind bis Mittwoch 24.6.20 in geschlossenen Räumen nur Veranstaltungen mit max. 75 Personen zugelassen. Somit können die Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage nicht rechtzeitig vor dem geplanten Verbandstag am 4.7.2020 stattfinden. Ab dem 24.6.20 sind dann 150 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt. Diese Personenzahl reicht nicht aus um den für den 4.7.20 geplanten Verbandstag durchzuführen. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wie vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
4. Der Meldeschluss für die Saison 2020/21 wird für den Herren-, Frauen- und Jugendspielbetrieb auf den 30.6.2020 festgelegt.

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