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Speyer – Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft-Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick


Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar.

Am Freitag, 8. Mai 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die für ganz Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus festlegt. Diese ersetzt die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie gilt ab Mittwoch, 13. Mai 2020 und tritt mit Ablauf des 24. Mai 2020 außer Kraft.

„Durch die strengen Einschränkungen der letzten Wochen ist es gelungen, die Infektionskurve auf ein verträgliches Maß abzuflachen. Geschafft haben wir das nur durch die Mithilfe und das Verständnis der Bevölkerung. Das ermöglicht nun weitere Lockerungen. Um die Infektionszahlen weiter niedrig zu halten, ist es aber gerade jetzt umso wichtiger, die Abstands- und Hygienerichtlinien konsequent einzuhalten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und appelliert damit an das Verantwortungsbewusstsein jedes und jeder Einzelnen.

Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick:

Ab Mittwoch, 13. Mai 2020
– darf die Innen- und Außengastronomie von 06.00 bis 22.00 Uhr wieder geöffnet werden. Dabei müssen stets strenge Abstands- und Hygienevorgaben sowie die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Beispielsweise besteht eine Dokumentationspflicht für Gästebewegungen sowie eine Pflicht zur Vorreservierung. Die genauen durch das Land Rheinland-Pfalz erlassenen Vorgaben sind dem beigefügten Dokument zu entnehmen.
– dürfen weitere Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben und nach vorheriger Terminvereinbarung öffnen, beispielsweise Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Piercing- und Tattoostudios.
– dürfen Fahrschulen wieder öffnen.
– dürfen öffentliche und private Bildungseinrichtungen wieder öffnen.
– sind wieder Tagesausflugsschifffahrten möglich.
– dürfen Campingplätze für Dauercamper mit eigenen Sanitäreinrichtung und Wohnmobilstellplätze geöffnet werden.
– ebenso öffnen dürfen Museen, Ausstellungen und Galerien.
– darf der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport wieder starten, soweit die Ausübung im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erfolgt.

In allen Bereichen sind die geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien einzuhalten. Wo vorgeschrieben, sind außerdem Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Auch über die in der Verordnung festgelegten Situationen hinaus ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum dringend empfohlen.

Außerdem werden ab Mittwoch, 13. Mai 2020 die geltenden Kontaktbeschränkungen gelockert. Demnach dürfen sich dann Angehörige eines Haustandes mit einem weiteren Hausstand treffen.

In einer Pressemeldung hat das Land Rheinland-Pfalz bereits weitere Öffnungen für Montag, 18. Mai 2020 angekündigt. Laut Ankündigung dürfen dann Hotelbetriebe, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Jugendherbergen wieder für touristische Zwecke öffnen. Darüber hinaus starten dann die Berufsbildenden Schulen in Abhängigkeit von den schulischen Abschlussprüfungen mit den Unter – bzw. Mittelstufen.

Am Montag, 25. Mai 2020 sollen dann die allgemeinbildenden Schulen mit den dritten Klassen der Grundschulen sowie den fünften und sechsten Klassen der Orientierungsstufe starten. Zwei Wochen später, am Montag, 8. Juni 2020, kehren dann alle übrigen Klassen an die Schulen zurück. Den genauen Plan zu den Schulöffnungen entnehmen Sie bitte beigefügter Datei. Der Unterricht wird mindestens bis zu den Sommerferien weiter im Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht stattfinden.

Auch die Kitas sollen noch vor den Sommerferien für alle Kinder – wenn auch nur eingeschränkt, z.B. tage- oder stundenweise – öffnen. Die Kita-Spitzen, das Bildungsministerium und das Landesamt Soziales, Jugend und Versorgung sind gerade dabei hierzu gemeinsame Leitlinien für eine schrittweise Öffnung zu erarbeiten.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Umsetzung der ab Montag, 18. Mai angekündigten Lockerungen zunächst der Erlass einer neuen Corona-Bekämpfungsverordnung durch das Land Rheinland-Pfalz erforderlich ist.
Quelle Stadt Speyer Fot MRN News Archiv

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