Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Landtagsfraktionen der SPD, FDP und der Grünen haben mit ihrer knappen Mehrheit den Antrag der CDU auf Abschaffung der Straßenausbaugebühren für die Bürgerinnen und Bürger abgelehnt und stattdessen wiederkehrende Straßenausbaugebühren festgeschrieben. Die Abgeordnete Christian Baldauf sieht hierin ein Festhalten, ja zum Teil sogar eine Verschärfung der Ungerechtigkeit.
„Aus Sicht der CDU, aber auch der kommunalpolitischen Vereinigung verlagern sich die Kosten nur auf mehr Bürgerinnen und Bürger und schaffen rechtliche Unsicherheiten. Nach Meinung des Bundes der Steuerzahler nehmen sie insgesamt sogar für die Beitragszahler (Grundstückseigentümer) zu, da sich der Gemeindeanteil eher verringert als erhöht.
Das wird zu weiteren Rechtsstreitigkeiten und Belastungen der Bürgerinnen und Bürger führen. Dabei schreiben immer weniger Bundesländer den Kommunen ihre Erhebung verpflichtend vor. Dies ist die Richtung für die Zukunft. Die CDU bleibt deshalb bei ihrer Forderung nach einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Diese sind unsozial. Das ist auch die Auffassung des Steuerzahlerbundes.
SPD, Grüne und die Landtagsfraktion der FDP, nicht ihre Parteimitglieder (siehe Parteitag) sehen das offensichtlich anders und zeigen ein seltsames Verständnis von Gerechtigkeit. Die Beitragsbelastung besteht so unverändert fort, sie wird nur anders verteilt. Den Vorstellungen der Landesregierung gemäß muss künftig jeder zahlen, ob er vom Ausbau profitiert oder nicht.
Auch diejenigen, die an qualifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) wohnen werden nun herangezogen. Straßenbaubeiträge gehören der Vergangenheit an. Das wird zu erheblichem Unmut führen.
Immer mehr Bundesländer schaffen diese Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger ab. Das wollen wir in Rheinland-Pfalz auch.“
Von der bisher schon bestehenden Möglichkeit hätten auf freiwilliger Basis nur 40% der Kommunen Gebrauch gemacht. Es gibt einschränkende Bestimmung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Bereich und die laufende Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zeigt ebenfalls eine große Rechtsunsicherheit bei der jetzt erfolgten Festschreibung.
Quelle: Bürgerbüro
67227 Frankenthal