• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Frankenthal – Stadtverwaltung und AWO beraten zu Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar. Die aktuelle Krise lässt viele über den Ernstfall nachdenken: Was passiert, wenn ich selbst schwer erkranke und wer kann dann im Notfall für mich entscheiden? Ob durch Krankheit, einen Unfall oder durch altersbedingten Abbau: Jeder Mensch kann in die Situation kommen, nicht mehr über sich selbst bestimmen zu können. Für einen solchen Fall lässt sich mit einer Vorsorgevollmacht vorbeugen. Sie regelt für diese Situationen, welche Vertrauensperson im Notfall Entscheidungen treffen darf. Für die Erstellung einer Vorsorge-vollmacht sind verschiedene Punkte zu berücksichtigen, damit die Vollmacht auch rechts-kräftig zum Einsatz kommen kann. Dafür stehen Frankenthaler Bürgern mehrere Ansprech-partner zur Verfügung.

Aufgrund der Infektionsschutzbestimmungen in der Corona Krise findet die Beantwortung von Fragen dazu ausschließlich telefonisch statt. Das notwendige In-formationsmaterial kann im Internet unter www.bmjv.de heruntergeladen werden oder wird auf Wunsch zugesendet. Bei der Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung Frankenthal stehen Melanie Krebs (Tel. 06233/89336), Martina Pisek (Tel. 06233/89484) und Nadja Goldmaier (Tel. 06233/89369) für Fragen zu einer Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Beim AWO-Betreuungsverein ist Jerry Schackert (Tel. 06233/369030, info@awo-betreuungsverein-ft.de) Ansprechpartner. Der AWO – Betreuungsverein beantwortet ebenfalls Fragen zum Thema Patientenverfügung.

Hintergrundinfos zur Patientenverfügung
In der Patientenverfügung können die persönlichen Wünsche zur Behandlung, z.B. mit inten-sivmedizinischen Geräten, festgehalten werden. Sobald eine wirksame Patientenverfügung vorliegt, müssen Mediziner diese bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Der Inhalt der Patientenverfügung sollte in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüft werden, ob die Angaben darin immer noch den eigenen Wünschen entsprechen. Hierfür kann auch ein Ge-spräch mit dem Hausarzt hilfreich sein.

Hintergrundinfos zur Vorsorgevollmacht

Die Annahme ist weit verbreitet, dass Ehepartner und erwachsene Kinder oder andere nahe-stehende Angehörige automatisch die rechtliche Vertretung ausüben dürfen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Oft müssen aufwändige Betreuungsverfahren angeregt werden in Situationen, in denen eine Vorsorgevollmacht ausreichend wäre. Im Idealfall bevollmächtigt jeder Erwach-sene frühzeitig für sich eine Vertrauensperson und bespricht mit dieser die eigenen Wünsche und Wertvorstellungen. Auch junge Volljährige können eine Vorsorgevollmacht formulieren, um für den Ernstfall vorzusorgen.

Auf einen Blick

Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung Frankenthal
Melanie Krebs, Tel. 06233/89336
Martina Pisek, Tel. 06233/89484
Nadja Goldmaier, Tel. 06233/89369
www.frankenthal.de (unter „Leben in Frankenthal“ – „Gesellschaft und Soziales“)

AWO-Betreuungsverein

Jerry Schackert, Tel. 06233/369030
info@awo-betreuungsverein-ft.de

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de