Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 21. April 2020. „Statt einer sektoralen Festlegung der Maskenpflicht in Baden-Württemberg auf den Einzelhandel und den öffentlichen Nahverkehr wäre eine Verpflichtung von Betrieben und Geschäften zur Aufstellung und Einhaltung eines passgenauen Infektionsschutzplanes sinnvoller gewesen“, bewertet Manfred Schnabel, Präsident der Industrie und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar, die heutige Entscheidung der baden-württembergischen Landeregierung. „In solchen betrieblichen Infektionsschutzplänen hätte eine Maskenpflicht dann ihren Platz, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht zuverlässig einhaltbar ist. Eine Alternative im Rahmen solcher Pläne wäre beispielsweise die Verpflichtung zur Installation einer Plexiglas-Trennwand an den Begegnungsplätzen zwischen Mitarbeitern und Kunden“, erläutert Schnabel weiter. So mache die Maskenpflicht für Mitfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln sehr viel Sinn, für den durch eine Trennwand separierten Fahrer hingegen nicht. Auch wäre zu überlegen, ob eine Maskenpflicht auch für denjenigen öffentlichen Raum zielführend wäre, wo es zur Begegnung von vielen Menschen komme. Im Gegenzug könnte dann auch die Begrenzung auf 800 Quadratmeter für das Öffnen der größeren Einzelhandelsgeschäfte fallen.
Quelle IHK Rhein-Neckar.