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Landau – Umstrukturierungsanträge in Flurbereinigungsverfahren – Antragsverfahren Teil 2, Pflanzung 2020

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Für Flächen in Flurbereinigungsgebieten können Anträge Teil 2 für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30. April 2020. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Quellflächen (Ursprungsflächen) bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und ein positiver Rodungsbescheid erteilt wurde. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Unterlagsorte gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlagsorte wie in der Altanlage ist nicht möglich. Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen werden gefördert. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei den Maßnahmen in Flachlagen 10.000 €/ha, bzw. bei der Weiternutzung der Unterstützungsvorrichtung oder der Verwendung von gebrauchtem Material 6.000 Euro/ha.

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 ar (durch die Vorort Kontrolle festgestellte Pflanzfläche) je Bewirtschaftungseinheit und die Mindestzeilenbreite 2,00 m. Erzeugern, die widerrechtlich Anpflanzungen bzw. ohne Genehmigung mit Reben bepflanzte Flächen bewirtschaften, wird keine Unterstützung gewährt. Ebenso werden Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden wip.lwk-rlp.de. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung abzugeben. Bitte beachten Sie, dass das Kreishaus wegen der Corona Pandemie geschlossen ist. Deshalb kann das Dokument nicht persönlich abgegeben werden. Eine Übermittlung per Fax oder Mail ist möglich.

Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann ist über die Funktion „Neuregistrierung“ ein Antrag auszufüllen und an die angegebene Nummer zu faxen. Die Zugangsdaten erhalten Sie danach innerhalb zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Umstrukturierung-von-Rebflaechen.php die Richtlinie und die Antragsunterlagen zum Download bereit. Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Thorsten Schultz unter der Telefonnummer 06341 940 371, per Fax 06341 940 7 371 oder per E-Mail an Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Antragsteller, die 2020 eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen oder ab dem Jahr 2017 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten haben, einen „Gemeinsamen Antrag Agrarförderung“ bis zum 15. Mai 2020 stellen müssen. Auf dieser Grundlage können dann Cross-Compliance-Prüfungen in den Betrieben erfolgen.

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