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Rhein-Pfalz-Kreis – Corona – Erste lockernde Maßnahmen ab heute, 20. April 2020

Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Am Freitag, 17. April 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise festlegt. Diese Landesverordnung, die ab dem 20. April und bis zum 06. Mai 2020 gilt, ersetzt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 23. März 2020.

Die ersten Schritte, die ab heute, 20. April 2020 nun gelten, sind:

• Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche. Auch Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete Absperrvorrichtungen auf maximal 800 m² verkleinern und ebenfalls die geforderten Auflagen einhalten.

• Öffnung von Buchhandlungen, Bibliotheken, Büchereien und Archive (unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche).

• Öffnung von Fahrrad-, Auto- und LKW-Handel und Auto-Waschanlagen.
Die genannten Verkaufsstellen dürfen unter Auflagen zur Hygiene, der Abstandsregeln und zur Steuerung des Zutritts (höchstens eine Person pro 10m² Verkaufsfläche) und zur Vermeidung von Warteschlagen ihre Geschäfte öffnen.

• Weiterhin erlaubt ist der Straßenverkauf von Eis.
• Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
• Auch Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist vom 20. April 2020 an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
•Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen. Spielplätze bleiben jedoch geschlossen.
• Unterricht der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres wird ab dem 27. April 2020 wieder stattfinden. Dies betrifft im Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und der Fachoberschule in Schifferstadt.
• Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, Abschlussklassen und Klassen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai wieder die Schulen besuchen dürfen.
• Die regulären Betreuungsangebote an Kindertageseinrichtungen entfallen weiterhin.
Eine Notfallbetreuung für Kinder der Kindertagesstätten und Schülerinnen und Schülern der Schulen des Rhein-Pfalz-Kreises ist unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gegeben.

Landrat Clemens Körner begrüßt die Entscheidungen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und appelliert noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises: „Bitte halten Sie sich trotz der Lockerungen an die nach wie vor geltende Kontaktsperre, die Hygiene- und Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit sich und andere. Eine vorsichtige Lockerung der Maßnahmen ist definitiv ein Zeichen in die richtige Richtung, kann aber nur funktionieren, wenn wir alle gemeinsam dafür einstehen.“ Weiterhin dankt Landrat Körner allen Beteiligten in den Schulen für ihr Engagement, den Unterricht trotz der ungewohnten Situation zu organisieren. Der Dank geht auch an die Eltern, die zudem einen erhöhten Betreuungsaufwand für ihre Kinder haben.

Weitere Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Coronavirus und die damit zusammenhängende Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz, finden Interessierte auf dem Bürgerportal der Internetseite des Landes unter https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/ Auch auf der Seite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de sind wichtige Informationen hinterlegt.

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