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Südliche Weinstraße – Coronavirus: Neue und gesundete Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar.

Nach aktuellem Stand (19. April 2020, 14 Uhr) haben sich seit gestern keine weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 209 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt.
Unter der Gesamtfallzahl wurden 205 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet. Ferner sind unter der Gesamtfallzahl 4 klinisch-epidemiologisch bestätigte Fälle, die ein spezifisches klinisches Bild von COVID-19 aufweisen, epidemiologisch bestätigt sind aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen sind. Diese Fälle werden zwar an das Landesuntersuchungsamt, jedoch nicht an das Robert Koch-Institut übermittelt. Die Aufnahme der Zählung in die Statistik ist neu. 148 Personen sind gesundet*.
1 Person ist verstorben.
Verbandsgemeinde Annweiler: 10 Personen (5 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 12 Personen (6 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (34 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Herxheim: 26 Personen (18 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 19 Personen (12 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Maikammer: 11 Personen (7 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (17 davon gesundet)
Stadt Landau: 64 Personen (38 davon gesundet, 4 davon klinisch-epidemiologisch bestätigt aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen).
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Die häusliche Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist.

Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt. Die Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Vorgehensweise.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.

Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist in der Regel montags bis donnerstags, 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags, 8:30 bis 12 Uhr, unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar.

Quelle: Stadtverwaltung Landau und Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.

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