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Südliche Weinstraße – Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen – Neue Landesverordnung ab Montag gültig


Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar.

Nach aktuellem Stand (18. April 2020, 14 Uhr) haben sich seit gestern 3 weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 210 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt.
Unter der Gesamtfallzahl wurden 206 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet. Ferner sind unter der Gesamtfallzahl 4 klinisch-epidemiologisch bestätigte Fälle, die ein spezifisches klinisches Bild von COVID-19 aufweisen, epidemiologisch bestätigt sind aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen sind. Diese Fälle werden zwar an das Landesuntersuchungsamt, jedoch nicht an das Robert Koch-Institut übermittelt. Die Aufnahme der Zählung in die Statistik ist neu. 145 Personen sind gesundet*. 1 Person ist verstorben.
Verbandsgemeinde Annweiler: 10 Personen (5 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 12 Personen (6 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (35 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Herxheim: 26 Personen (18 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 19 Personen (14 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Maikammer: 11 Personen (8 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Offenbach: 23 Personen (18 davon gesundet)
Stadt Landau: 69 Personen (41 davon gesundet, 4 davon klinisch-epidemiologisch bestätigt aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen).
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Die häusliche Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist.

Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt. Die Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Vorgehensweise.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.

Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist in der Regel montags bis donnerstags, 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags, 8:30 bis 12 Uhr, unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar.
Quelle südliche Weinstraße

Corona-Pandemie: Neue Landesverordnung ab Montag gültig

Ab Montag, 20. April gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Im Wesentlichen sind einige Lockerungen für die Bevölkerung vorgesehen, bei weiter hohem Infektionsschutz. Landrat Dietmar Seefeldt begrüßt die neue Verordnung und bezeichnet sie als „ein Zeichen in die richtige Richtung“. „Einerseits werden die dringend auch weiterhin notwendigen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen fortgesetzt, auf der anderen Seite erfolgt eine behutsame Lockerung“, so der Landrat.

Zukünftig ist allen Geschäften der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 qm² möglich. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäftes maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.

Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen. Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm² gelten für alle weiterhin.

Zudem ist von Montag an der Straßenverkauf von Eis zulässig. Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden. Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.

Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.

Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen, Spielplätze bleiben geschlossen.

„Für unseren Landkreis freue ich mich, dass unser Wild- und Wanderpark in Silz wieder öffnen kann. 100ha stehen hier für Familien zur Verfügung, die dort im Freien die Natur und Tiere genießen können“, so Seefeldt.

Weiter appelliert der Landrat aber auch nochmal an die Bürgerinnen und Bürger Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Hygienevorkehrungen weiter zu beachten. „Die Experten erwarten – möglicherweise auch durch die Lockerungen – weitere Infektionen. Das muss uns allen bewusst sein. Diese Schutzmaßnahmen sind in unserem Alltag in dieser Situation deshalb weiterhin unumgänglich. Darum bitte ich auch alle: Verzichten Sie auf vermeidbare Kontakte. Mit Umsicht, Vorsicht und Besonnenheit haben wir gute Chancen, die Pandemie gemeinsam erfolgreich zu besiegen.“
Quelle südliche Weinstraße

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