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Frankenthal – Lockerung der Corona-Beschränkungen – Neue Landesverordnung tritt am Montag in Kraft


Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.

Die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz hat angekündigt, die Beschlüsse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Länder am heutigen Freitag (17. April) in einer Verordnung umzusetzen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt (16 Uhr) liegt die Verordnung noch nicht vor. Sobald die Rechtsverordnung veröffentlicht wird, ist sie auf https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ zu finden. Gültig ist sie ab Montag, 20. April.

Oberbürgermeister Martin Hebich begrüßt die schrittweise Lockerung, mahnt aber weiterhin zur Vorsicht: „Für die Frankenthaler Wirtschaft, insbesondere den Einzelhandel, sind die getroffenen Entscheidungen ein wichtiges Signal. Auch dem nachvollziehbaren Wunsch von vielen Bürgerinnen und Bürgern nach mehr Normalität wird mit den Neuregelungen Rechnung getragen. Wir dürfen aber bereits erzielte Erfolge im Kampf gegen das Coronavirus nicht leichtfertig aufs Spiel setzen und müssen die Lage genau im Blick behalten. Deshalb gilt: weiter vorsichtig sein, Hygiene- und Abstandsregeln einhalten und achtsam sein.“

Die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung hat die Staatskanzlei vor dem Erlass in einer Pressemeldung zusammengefasst. Der genaue Wortlaut der Rechtsverordnung und mögliche Details können erst dem offiziellen Dokument entnommen werden. Vorab hat die Stadtverwaltung eine Handreichung für die Hygiene in Geschäften und Dienstleistungsbetrieben erstellt.

– Ab Montag ist der Verkauf in allen Geschäften auf einer Fläche von bis zu 800 qm² möglich. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.

– Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen.

– Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm² gelten für alle weiterhin.

– Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig.

– Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden.

– Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.

– Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.

– Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen. Spielplätze bleiben geschlossen.
Quelle Stadt Frankenthal
Bild MRN News

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