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Landau – Coronavirus: Neue und gesundete Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landau / südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar.

Nach aktuellem Stand (8. April 2020, 14 Uhr) haben sich seit gestern weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße bestätigt. Insgesamt wurden 179 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt.
Unter der Gesamtfallzahl wurden 175 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet. Ferner sind unter der Gesamtfallzahl 4 klinisch-epidemiologisch bestätigte Fälle, die ein spezifisches klinisches Bild von COVID-19 aufweisen, epidemiologisch bestätigt sind aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen sind. Diese Fälle werden zwar an das Landesuntersuchungsamt, jedoch nicht an das Robert Koch-Institut übermittelt. Die Aufnahme der Zählung in die Statistik ist neu. 53 Personen sind gesundet*.
Verbandsgemeinde Annweiler: 7 Personen (3 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 10 Personen (3 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 39 Personen (10 davon gesundet, 2 davon epidemiologisch bestätigt aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen)
Verbandsgemeinde Herxheim: 23 Personen (11 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 15 Personen (2 davon gesundet, 1 davon epidemiologisch bestätigt aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen)
Verbandsgemeinde Maikammer: 11 Personen (3 davon gesundet, 1 davon epidemiologisch bestätigt aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen)
Verbandsgemeinde Offenbach: 19 Personen (9 davon gesundet)
Stadt Landau: 55 Personen (12 davon gesundet).
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Die häusliche Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist.

Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt. Die Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Vorgehensweise.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.

Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist für Fragen zum Coronavirus in der aktuellen Karwoche bis Gründonnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr besetzt und an Karsamstag, 11. April, von 10 bis 12:30 Uhr. An den Osterfeiertagen Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag steht das Bürgertelefon nicht zur Verfügung.
Nach Ostern ab Dienstag, 14. April, stehen die Ansprechpartner wieder von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung, freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr. Das Bürgertelefon ist unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar.
Quelle:
Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.

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