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Mannheim – Aktuelle Infos zu Corona – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 236


Aktuelle Information zu Corona 31.03.2020
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Gesundheitsamt
3. Wirtschaftsförderung
4. Gemeinderatssitzung

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 236

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis heute Nachmittag, 31.03.2020, 16.00 Uhr, 10 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim insgesamt auf 236. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Bislang sind in Mannheim 62 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei Ihnen aufgehoben.

2. Gesundheitsamt: Testkriterien für eine Testung auf das Corona-Virus wurden angepasst

Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Absprache mit den Mannheimer Kliniken die Kriterien für eine Testung auf das Corona-Virus in Mannheim angepasst. Damit setzt das Gesundheitsamt die aktualisierten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts um.
Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen verfolgen weiterhin das Ziel, die Corona-Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern. Auf das Virus getestet werden nun auch diejenigen Personen, die Krankheitssymptome der oberen oder unteren Atemwege haben und zudem

• bis maximal 14 Tage vorher Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten oder
• in einer Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus in Verbindung mit einer Häufung von Pneumonien betroffen sind,
• in der Pflege, einer Arztpraxis oder im Krankenhaus tätig sind,
• oder mindestens einen Risikofaktor erfüllen (z.B. über 60 Jahre alt sind oder Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauf-, Leber-, Nieren oder chronische Atemwegserkrankungen, Krebs, Diabetes mellitus, Immunsuppression oder sonstige prädisponierende chronische Erkrankungen haben).

Auch wer bis maximal 14 Tage vorher in einem Risikogebiet war und Krankheitssymptome zeigt, wird weiterhin getestet.

3. Coronavirus: Informationen für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler

Von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind zahlreiche Unternehmen, Selbständige und Freiberufler betroffen. Der Staat bietet hierfür verschiedene Finanzierung- und Liquiditätshilfen an und hat den Zugang zum Arbeitslosengeld II vereinfacht. Die wichtigsten Informationen über relevante Hilfsangebote hat die Wirtschaftsförderung der Stadt Mannheim im Folgenden zusammengestellt. Weiterhin können sich Mannheimer Unternehmen, Selbständige und Freiberufler tagesaktuell über Unterstützungsangebote unter der Hotline der Wirtschaftsförderung informieren: Tel 0621-293 3351 (Mo-Fr von 8 bis 16.30 Uhr)

Soforthilfe Corona des Landes Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft ein branchenübergreifendes Soforthilfeprogramm aufgesetzt. Gewerbliche und soziale Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler einschließlich Künstlerinnen und Künstler mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind, können Anträge für die einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm stellen.
Antrag unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Soforthilfe Corona des Bundes
Das Soforthilfeprogramm des Bundes richtet sich an Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise.
Die Bundesgelder stehen den Ländern zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen. Infos unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona

Kurzarbeitergeld

Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes grundsätzlich möglich. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben ebenfalls Anspruch auf KUG.
Antrag unter:https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf
Infohotline der Bundesagentur für Arbeit: 0800 – 45555 20

Hilfen durch Förderbanken

Die Förderbanken des Bundes und des Landes haben Darlehens-Hilfsprogramme aufgelegt. Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der L-Bank Baden-Württemberg können bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert. Die Hausbanken beraten individuell, welche Programme in Frage kommen. Ziel ist es, den betroffenen Unternehmen und Selbständigen so schnell wie möglich günstige Förderkredite und damit Liquidität zukommen zu lassen.
Weitere Informationen der KfW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Weitere Informationen der L-Bank: https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
Hotline der KfW: 0800 539 9000
Hotline der L-Bank: 0711 1 22-2345
Arbeitslosengeld II / Grundsicherung für Arbeitsuchende
Der Gesetzgeber hat eine vorübergehende Vereinfachung des Zugangs zur Grundsicherung auf den Weg gebracht. Wer ab dem 1. März bis einschließlich zum 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Grundsicherung stellt, für den entfällt für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist. Daneben werden Miete und Heizkosten innerhalb dieses Zeitraums in tatsächlicher Höhe anerkannt. Selbstständige ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung bekommen Arbeitslosengeld II. Wer als Selbstständiger hingegen auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung ist, kann Arbeitslosengeld I beantragen.
Antrag unter: www.jobcenter-mannheim.de

Hilfe für Gewerbetreibende bei Gewerbesteuer, Sondernutzungsgebühren, Mieten und Pachten

https://www.mannheim.de/de/presse/hilfe-fuer-gewerbetreibende-bei-gewerbesteuer-sondernutzungsgebuehren-mieten-und-pachten
Hinweis: Stand 31.3.2020. Angaben zu Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen Dritter sind nicht rechtsverbindlich. Aufgrund der sich verändernden Informationslage zu COVID-19 sind Aktualisierungen möglich.

4. Gemeinderatssitzung

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus haben auch Auswirkungen auf die Gemeinderatsarbeit. Das Vorgehen der Stadt Mannheim dazu entspricht den Hinweisen des Innenministeriums Baden-Württemberg. Es wurden organisatorische Maßnahmen getroffen, die sich innerhalb des von der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorgegebenen rechtlichen Rahmens bewegen.

Für die nächste Gemeinderatssitzung am 02.04. 2020 sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Die Fraktionen haben sich verständigt, nur mit einem Teil, gemessen an der jeweiligen Stärke teilzunehmen. Voraussichtlich werden 24 Gemeinderatsmitglieder an der Sitzung teilnehmen. Dabei bleiben die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat trotz der Abwesenheit von Mitgliedern hergestellt. Durch die so veränderte Sitzordnung wird der erforderliche Sicherheitsabstand zwischen den Stadträtinnen und Stadträten eingehalten.
Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung wurde stark verkürzt.
Die Zahl der zugelassenen Zuhörerinnen und Zuhörer wurde auf maximal zehn Personen reduziert, die sich im Vorfeld per Mail zur Sitzung anmelden mussten. (Anmeldung unter 15ratsangelegenheiten@mannheim.de) Außerdem müssen sich die Zuhörer auf der Empore in eine Anwesenheitsliste eintragen.
Die Sitzung des Gemeinderates wird zudem live per Video übertragen. Unter www.mannheim.de/gr-live können Interessierte die Sitzung verfolgen.
Quelle Stadt Mannheim
Bild MRN News

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