Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar.
Die am Dienstag, 24. März, in Kraft getretene neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ersetzt die durch die Stadtverwaltung erlassenen Allgemeinverfügungen vom 20. März und deren Ergänzung vom 21. März. Die neue Verordnung gibt ein einheitliches Vorgehen für das gesamte Land vor und ist bis 19. April gültig.
Zwei-Personen-Regelung und neue Abstandsregel
Neu geregelt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum: Dieser ist nur alleine oder mit einer weiteren, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen Person, oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes (bzw. Hausstand) erlaubt. Außerdem muss in der Öffentlichkeit zu Anderen, nicht diesem Kreis Angehörigen, ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden.
Parks und Grünanlagen dürfen wieder betreten werden
Öffentliche Park- und Grünanlagen dürfen wieder betreten werden. Auch die Friedhöfe sind wieder für Spaziergänger geöffnet. Allerdings ist auch hier der Aufenthalt nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts bzw. einer nicht verwandten Personen erlaubt. Demnach werden auch Parkbänke wieder zum Verweilen freigegeben. Zu fremden Personen muss aber auch hier ein Abstand von 1,50 m eingehalten werden.
Abhol-, Liefer- und Bringdienste ohne zeitliche Einschränkung
Geschlossen bleiben Verkaufsstellen des Einzelhandels (ausgenommen Lebensmittelbetriebe, Getränkemärkte und Drogerien), Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe, in denen der Mindestabstand zum Kunden nicht eingehalten werden kann, beispielsweise Friseure und Kosmetikstudios.
Weiterhin zulässig sind bei diesen Betrieben Abholdienste (z. B. der Abholservice durch eine Spedition), Liefer- und Bringdienste – ohne zeitliche Einschränkung. Außerdem dürfen Gastronomiebetriebe einen Straßenverkauf anbieten. Hiervon ausgenommen sind Eisdielen und Eiscafés.
Hygienebestimmungen im Einzelhandel
Weiterhin geöffnet bleiben dürfen Geschäfte des täglichen Bedarfs: Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen und Paketannahmestellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Betreiber müssen aber weiterhin Hygienemaßnahmen treffen, beispielsweise durch Bereitstellung von Desinfektionsmittel, Schutzscheiben für das Kassenpersonal. Außerdem muss der Zutritt so geregelt werden, dass zwischen den Gästen ein Mindestabstand von 1,50 m sichergestellt ist und sich höchstens eine Person pro 10 qm Einrichtungsfläche aufhält. Die Außenbestuhlung darf weiterhin nicht genutzt werden, beispielsweise von Bäckereien.
Weniger beschränkend als die Allgemeinverfügung regelt die neue Rechtsverordnung die Bestimmung für Betriebe, die sowohl zulässige als auch nicht zulässige Waren anbieten: Wenn der überwiegende Teil der Waren zulässig ist, dürfen auch andere angeboten werden; eine Sperrung von Bereichen innerhalb eines Geschäfts ist nicht erforderlich.
Weiterhin gilt
Für den Publikumsverkehr zu schließen sind: alle Bars (z. B. Shisha-Bars usw.), Clubs (z. B. Musikclubs usw.), Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen; Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen, wie z. B. Tanzschulen), Spezialmärkte, Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, wie z.B. Lotto-Toto-Annahmestellen, alle öffentlichen und privaten Sport- und Freizeitanlagen einschließlich Reithallen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Thermen, Saunen, nicht medizinische Massagebetriebe und Wellnesseinrichtungen (z.B. Thaimassagen, Salzgrotten etc.), Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, Spielplätze.
Dienstleister und Handwerker können weiterhin ihre Tätigkeit ausüben, sofern sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleisten können. Erlaubt sind handwerkliche Tätigkeiten, aber keine Verkaufstätigkeiten; z. B. bei Optikern, bei Autowerkstätten oder bei Fahrradläden.
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Podologie, Krankengymnastik, Physiotherapie usw.) bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen geöffnet. Die Anzahl der gleichzeitig zu behandelten Personen ist, soweit als möglich, zu reduzieren.
Übernachtungen im Hotelgewerbe (hierzu zählen auch Pensionen, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) sind für touristische Zwecke verboten. Notwendige Übernachtungen, beispielsweise für Ärzte, sind zulässig. Dabei sind jeweils die notwendigen hygienischen Anforderungen zu beachten.
Alle Veranstaltungen im öffentlichen und privaten Raum sind, unabhängig von der Teilnehmerzahl, untersagt.
Zu verbieten sind: Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
WEITERE INFORMATIONEN
Homepage und Social Media
Gegenseitig Hilfe anbieten oder annehmen funktioniert auch über die Facebook-Gruppe „Corona Infos und Hilfsangebote“
(https://www.facebook.com/groups/831553320676059/?source_id=220059501362901 )
der städtischen Facebook-Seite „Stadt Frankenthal“, die seit Sonntag online ist und rund 100 Mitglieder zählt.
Außerdem hat die Stadtverwaltung eine FAQ-Liste mit den meistgestellten Fragen veröffentlicht, die kontinuierlich aktualisiert wird.
Die Links zur Facebook-Gruppe und der FAQ-Liste findet man auch über www.frankenthal.de/corona.
Wichtige Telefon-Nummern:
Patientenservice: 116 117
Fieberambulanzen (Stadtklinik und Andreas-Albert-Schule): 06233 771 3232
Hotline für Fragen zum Coronavirus Telefonnummer: 0800 575 81 00
Erreichbar von
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag bis Sonntag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Aktuelle Fallzahlen in Rheinland-Pfalz
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Quelle Stadt Frankenthal