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Mannheim – IHK-Forderung an Politik: Betroffene Firmen stärker unterstützen – IHK hält für betroffene Betriebe tagesaktuell Infos bereit


Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 23. März 2020. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar hat heute ihre Positionen für eine zielgerichtete Wirtschaftspolitik zur wirtschaftlichen Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht. “Derzeit steht der gesundheitspolitische Schutz der gesamten Bevölkerung in Deutschland im Vordergrund. Aber auch das Überleben von Unternehmen und Arbeitsplätzen muss zugleich Ziel der politischen Maßnahmen sein. Das vom Land Baden-Württemberg jetzt auf den Weg gebrachte Soforthilfeprogramm für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die sich in existenziellen Schwierigkeiten befinden, ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung von Betrieben und Arbeitsplätzen. Aber auch für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigen muss zeitnah ein branchenübergreifendes Unterstützungspaket auf den Weg gebracht werden”, erläutert IHK Präsident Manfred Schnabel. “Insbesondere alle direkt und indirekt von angeordneten Betriebsschließungen betroffenen Unternehmen brauchen schnell und nachhaltig Unterstützung”, so Schnabel weiter.

Das vom IHK-Präsidium verabschiedete Positionspapier verweist u. a. auf die hohe Relevanz der Versorgungssicherheit für die Wirtschaft und die Bevölkerung, die Forderung nach Entschädigungen für direkt von angeordneten Schließungen betroffene Betriebe, die rasche und unbürokratische Bereitstellung von Liquidität sowie die Schaffung von Perspektiven zur Wiedereröffnung geschlossener Betriebe. Hinweis: Die IHK Rhein-Neckar stellt unter www.rhein-neckar.ihk24/coronavirus tagesaktuell wichtige Informationen für betroffene Firmen bereit.

Positionen des Präsidiums der IHK Rhein-Neckar:
Für eine zielgerichtete Wirtschaftspolitik zur wirtschaftlichen Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus
Das Überleben von Unternehmen und Arbeitsplätzen sichern
Infolge der Ausbreitung des Coronavirus hat der Staat in Deutschland in diesen Tagen drastische Maßnahmen beschlossen, die zu einer weitgehenden Beeinträchtigung des Wirtschaftslebens führen.
Diese Maßnahmen sind gesundheitspolitisch begründet, um die Menschen in Deutschland vor den schlimmen Folgen einer Pandemie zu schützen. Viele Unternehmen sind direkt von diesen Maßnahmen betroffen z. B. durch Schließungen ihrer Betriebe. Die Industrie leidet insbesondere unter Ausfällen in den Lieferketten, sei es verursacht durch fehlende Zulieferungen aus dem Ausland oder Probleme in der Logistik. Aber auch alle anderen Unternehmen verzeichnen spürbare Einbußen durch die drastische Verschlechterung der Stimmung bei den Verbrauchern und auf den Kapitalmärkten. In dieser Zeit der tiefgreifenden Krise bedarf es auch besonderer Maßnahmen, die nicht immer den wirtschaftspolitischen Anforderungen unter normalen Umständen entsprechen. Als ein bereits in vergangenen Krisen bewährtes Instrument erweist sich das Kurzarbeitergeld auch in der aktuellen Situation als ein wichtiger Baustein zur Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen.
1. Entschädigung für direkt von Schließungen durch den Staat betroffene Betriebe
Sehr vielen Unternehmen mit direktem Verbraucherkontakt wird weithin der Betrieb zum Schutz der
Allgemeinheit untersagt. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Entschädigung der betroffenen
Unternehmen erforderlich, um deren Existenz und die Arbeitsplätze zu sichern. Bereits die feste Zusage des Staates einen gewissen Prozentsatz der infolge behördlich angeordneter Betriebsschließungen entstandenen Ausfälle zu kompensieren, würde es den Kreditinstituten ermöglichen, rasch für die erforderliche Liquidität zu sorgen. Sehr viele Unternehmen sind durch die Verordnungen zur voraussichtlich mehrwöchigen Schließung ihrer Betriebe akut gefährdet. Das betrifft derzeit insbesondere zahlreiche Unternehmen der Handels-, Messe-, Übernachtungs-, Gaststätten-, Touristik-,Freizeit- und Kulturbranchen sowie Unternehmen vor allem aus Dienstleistungsbranchen, die mit den
von Schließungen direkt betroffenen Firmen im unmittelbaren Geschäftskontakt stehen. Fehlenden
Umsätzen stehen in diesen Unternehmen derzeit Fixkosten wie z. B. Miet- und Kapitalkosten in beträchtlicher Höhe entgegen.Zur Bemessung von Entschädigungszahlungen für die von staatlich verordneten Schließungen betroffenen Betriebe sollte ein Nachweis durch die Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer der Unternehmen testiert werden, der zu einem späteren Zeitpunkt durch Betriebsprüfungen ein weiteres Mal überprüft würde. Es sollte jedenfalls zu einer Auszahlung eines gewissen Prozentsatzes kommen.
2. Liquidität branchenübergreifend rasch, unbürokratisch und nachhaltig zur Verfügung stellen –
auch für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
Es bedarf einer raschen und unbürokratischen Unterstützung für die vielen kleinen Unternehmen und Solo-Selbstständigen. Sie profitieren häufig weder von Krediten noch von Kurzarbeitergeld. Das Land Baden-Württemberg bringt deshalb in diesen Tagen für solche Fälle einen branchenoffenen Härtefallfonds auf den Weg. Nach einer Antragsprüfung durch die Kammern werden durch die L-Bank Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern Mittel aus dem Soforthilfeprogramm zur Verfügung gestellt. Dieses Programm steht sowohl Unternehmen zur Verfügung deren Betrieb geschlossen wurde,als auch Unternehmen, die mittelbar unter der Corona-Krise leiden.
Aber auch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern haben derzeit das Erfordernis einer raschen und unbürokratischen Hilfe mit einem eigenen Unterstützungsprogramm. Für diese Unternehmen kämen alternativ nur Kredite zur Liquiditätssicherung in Betracht, deren Zinsen und Tilgungsraten sie aufgrund der hohen Umsatzeinbußen infolge geschlossener Betriebe kaum bedienen können. Für diese Gruppe sollte von staatlicher Seite ein entsprechendes Hilfsprogramm aufgesetzt werden. Andernfalls übersteht ein relevanter Teil des Mittelstandes nicht die aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Kredite sind für die Liquiditätssicherung vieler Unternehmen wichtig und richtig. Die Vergabe der Kredithilfen durch Hausbanken erfolgt bislang viel zu schleppend. Hier werden akut für die Zeit der Corona-Krise staatliche Absicherungen von 100 Prozent sowie eine Bearbeitungsprovision für die Hausbanken benötigt. Klar ist, dass Kredite nur für einen Teil der Unternehmen eine sinnvolle zeitweise Unterstützung sein können, für viele Unternehmen bedeuten sie letztlich dauerhaft eine unverhältnismäßige Belastung der Bilanzen. Kurz gefasst: Kredite können eine Hilfe zur Überbrückung von kurzzeitigen Umsatzausfällen sein, nicht aber eine Kompensation für Verluste.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus werden in einem Teil der Unternehmen branchenübergreifend vor allem über die Lieferkette erst in mehreren Monaten ihre volle Wirkung entfalten, weil die von angeordneten Betriebsschließungen nicht erfassten Unternehmen von dieser Maßnahme dennoch betroffen sein werden: U. a. wird die Nachfrage der mit ihnen in Geschäftskontakt stehenden und voraussichtlich mehrwöchig keinen Umsatz erzielenden Betriebe zurückgehen. Die so indirekt unter den Schließungsmaßnahmen leidenden Unternehmen benötigen Unterstützung,
gleichwertig der für unmittelbar geschlossene Betriebe. Die Krisenmittel des Bundes, der Länder und der Kommunen müssen deshalb auch mittel- und langfristig ausreichlich verfügbar sein.
3. Versorgungssicherheit für Wirtschaft und Bevölkerung sichern
Um die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und damit auch für die Mitarbeiter der Unternehmen auf einem gleichbleibend hohen Niveau zu gewährleisten sollten Maßnahmen zur Absicherung der Lieferketten ergriffen werden. Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer sollten unter Wahrung des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter bis auf weiteres flexibilisiert werden. Die Öffnung der für die Versorgungssicherheit der Menschen besonders wichtigen Geschäfte an Sonntagen erfordert zeitgleich eine (bundeslandesbezogene) Aussetzung des Sonntagsfahrverbots für LKWs. Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung setzt sichere Lieferketten für die Unternehmen voraus.
4. Perspektiven für eine verhältnismäßige Wiedereröffnung der Geschäfte schaffen
Die von der staatlich verordneten Schließung betroffenen Geschäfte brauchen eine Perspektive zur Wiedereröffnung. Unter Anwendung infektionsschützender Maßnahmen (u. a. Mindestabstände), der Dokumentation der Kundendaten, der Benennung eines Infektionsschutzbeauftragten sowie entsprechender behördlicher Überprüfung sollte den Geschäften ab einem festzulegenden Datum eine verhältnismäßige und frühestmögliche Wiedereröffnung ermöglicht werden. Die genannten Auflagen sichern eine möglichst geringe Ansteckungsgefahr und ermöglichen zudem ein Wiederanfahren
der wirtschaftlichen Aktivitäten.
5. Konjunkturmittel nicht jetzt mit der Gießkanne verteilen, sondern nach Überwindung der gesundheitlichen Folgen des Coronavirus zur allgemeinen Konjunkturbelebung einsetzen
Zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein allgemeines Konjunkturprogramm verfehlt, weil die Mittel jetzt besser zur zielgerichteten Unterstützung der notleidenden Betriebe und ihrer Mitarbeiter eingesetzt werden sollten. Ein allgemeines Konjunkturprogramm zur Belebung der Wirtschaft insgesamt ist dann sinnvoll, wenn die Schließungsmaßnahmen eingestellt werden konnten und das Coronavirus eingedämmt ist.
Mannheim, 24. März 2020

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