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Heidelberg – Agenturen für Arbeit und Jobcenter ab 18. März für persönliche Vorsprachen geschlossen

Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar.

• Betroffenen entstehen dadurch keine Nachteile.
• Bearbeitung und Auszahlung von Geldleistungen hat Priorität.
• Anliegen können telefonisch oder online geklärt werden.

Die Agentur für Arbeit Landau ist ebenso wie die Jobcenter Deutsche Weinstraße, Germersheim und Landau-Südliche Weinstraße auch in der Corona-Krise für Kundinnen und Kunden da. Die Behörden reagieren allerdings auf die aktuellen Entwicklungen und schließen ab Mittwoch, 18. März 2020, alle Geschäftsstellen in Bad Bergzabern, Bad Dürkheim, Germersheim, Grünstadt, Kandel, Landau und Neustadt. Mit der Reduzierung der persönlichen Kontakte leisten die Dienststellen ihren Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie. Gleichzeitig werden der Telefon- und Online-Zugang ausgebaut und für die Kontaktaufnahme intensiviert. Bundesweit werden gerade die Voraussetzungen geschaffen, damit Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können.

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Menschen sowie für eine schnelle finanzielle Unterstützung von Unternehmen in Kurzarbeit konzentrieren sich Agentur für Arbeit und Jobcenter auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

Ab sofort gilt daher folgendes:

• Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Kundinnen und Kunden müssen diese Termine nicht absagen. Die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte werden sich im Einzelfall telefonisch melden.

• Arbeitslosmeldungen können telefonisch erfolgen. Die persönliche Vorsprache hierzu entfällt vorläufig.

• Anträge auf Arbeitslosengeld I können über die eServices der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/eServices gestellt werden.

• Ein Antrag auf Grundsicherung bei den Jobcentern kann formlos unter Angabe aller Kontaktdaten gestellt und in den Hausbriefkasten eingeworfen oder auf dem Postweg zugesandt werden. Auch eine telefonische Antragstellung oder per E-Mail ist möglich. Anträge auf Weiterbewilligung der Grundsicherung oder Veränderungsmitteilungen gibt es unter www.jobcenter.digital. Es entstehen keine Nachteile, wenn eine persönliche Vorsprache nicht erfolgt.

• Für Anträge auf Kindergeld oder Kinderzuschlag und sonstige Mitteilungen an die Familienkasse steht das Online-Portal www.familienkasse.de zur Verfügung. Alternativ können relevante Unterlagen in den Hausbriefkasten eingeworfen werden oder per Postweg versendet werden.

• Vorsprachen in den Dienststellen der Agentur für Arbeit und der Jobcenter sind nur im absoluten Notfall möglich. Notfälle beschränken sich auf die konkrete Auszahlung von Geldleistungen. Hierzu ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme über die unten angegebenen Telefonnummern erforderlich.

• Die telefonische Kontaktaufnahme ist für die kommenden Wochen neben den Online-Möglichkeiten der beste Weg zur schnellen Klärung der Anliegen.

• Arbeitgeber wenden sich weiterhin direkt an ihre Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder an die Service-Rufnummer 0800 4 5555 20.

• Für Arbeitnehmer, Arbeitsuchende und Arbeitslose stehen folgende Rufnummern zur Verfügung:

Jobcenter Deutsche Weinstraße:
06321-932-777 oder
per E-Mail an jobcenter-deutsche-weinstrasse@jobcenter-ge.de

Jobcenter Landkreis Germersheim:
07274-7011-0 oder
per E-Mail an jobcenter-germersheim@jobcenter-ge.de

Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße:
06341-958-840 oder
per E-Mail an jobcenter-suedliche-weinstrasse@jobcenter-ge.de

Agentur für Arbeit Landau mit allen Dienststellen:
Je nach Anliegen für
Arbeitslosmeldungen/Arbeitsvermittlung: 06341-958-901
Rehabilitation/Vermittlung Schwerbehinderter: 06341-958-902
Berufsberatung Jugendlicher: 06341-958-903
oder die Servicehotline: 0800 4 5555 00

• Familienkasse Landau: 0800 4 5555 30

„Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen
für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, sodass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Agentur für Arbeit angewiesen sind, sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag“, sagt Christine Groß-Herick, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Landau.

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