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Ludwigshafen – Stadtverwaltung weitet Allgemeinverfügung aus – Gastronomieeinrichtungen, Kinos, Theatern, Saunen, Museen, Fitness- und Gymnastikstudios, Vergnügungsstätten, Clubs und Discotheken, Shisha-Bars, Spielhallen, Tanzschulen, Prostitutionsstätten sowie Indoorspielplätzen sollen geschlossen bleiben


Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Wegen steigender Zahl von Corona-Infektionen im gesamten Bundesgebiet und der Region verbietet die Stadt Ludwigshafen den Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art zunächst bis zum Freitag, 10. April 2020. Ebenfalls untersagt ist der Betrieb von Kinos, Theatern, Saunen, Museen, Fitness- und Gymnastikstudios, Vergnügungsstätten, Clubs und Discotheken, Shisha-Bars, Spielhallen, Tanzschulen, Prostitutionsstätten sowie Indoorspielplätzen, um die Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verzögern. Ausgenommen von den Verboten sind Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden. Zudem sind Hotels ausgenommen, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.
Ab wann die Allgemeinverfügung in Kraft treten soll, konnte auf Nachfrage von www.mrn-news.de keine Auskunft erteilt werden.
Quelle Stadt Ludwigshafen Stand 6.03.2020 16:21

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