Stuttgart / Metopolregion Rhein-Neckar – Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA BW) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Kopftuchverbot und somit zur Neutralitätspflicht des Staates.
„Dieses Urteil schränkt zwar die Religionsfreiheit und somit das Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein“ sagt der Vorsitzende des Landesverbandes der kommunalen Migrantenvertretungen Baden Württemberg Dejan Perc, „allerdings ist dies angesichts der weltanschaulich-religiösen Neutralitätspflicht des Staates und im Sinne der Funktionalität der Justiz auch gerechtfertigt und notwendig.“
„Angesicht zunehmender Pluralität in unserer Gesellschaft, ist die Einhaltung der staatlichen Neutralität bei Sicherheit, Bildung und Justiz zwingend geboten und essentiell für unsere Gesellschaft“ betont das Vorstandsmitglied Memet Kilic.
Der LAKA als parteiübergreifender, überethnischer und überkonfessioneller Verband vertritt die kommunalen Migrantenvertretungen in Baden-Württemberg. Der LAKA ist legitimierter Ansprechpartner der Landesregierung (PartIntG BW § 10) und des Landtages, aller relevanten Organisationen auf Landesebene, vergleichbarer Migrantengremien in anderen Bundesländern und dem Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI).
Er setzt sich seit seiner Gründung 1998 auf politischer Ebene für die konstruktive Zusammenarbeit und Verständigung zwischen baden-württembergischen Einwohnerinnen und Einwohnern unterschiedlicher Herkunft ein. Wichtige Forderungen des LAKA sind das kommunale Wahlrecht für alle Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs sowie die Einführung des herkunftssprachlichen Unterrichtes unter staatlicher Aufsicht an den Schulen in Baden-Württemberg.