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Landau – Zechpreller wegen Raubes, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung festgenommen

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Zechpreller festgenommen – Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen 37jährigen, in der lokalen Presse als „Zechpreller“ bezeichneten Mann einen Unterbringungsbefehl wegen Raubes, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung erwirkt. Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Verdacht, in unterschiedlichen Geschäften in Landau, Bad Bergzabern und andernorts Waren an sich genommen, nicht bezahlt und gegen Verkäufer, die sich ihm in den Weg stellten und ihn aufhalten wollten, nicht unerhebliche Gewalt angewendet und teils Drohungen ausgesprochen zu haben, um die Wegnahme der Waren zu verteidigen.
Aufgrund des Unterbringungsbefehls wurde der Mann gestern in Heidelberg festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Unterbringungsbefehl in Vollzug setzte. Der Beschuldigte kam anschließend in eine psychiatrische Klinik. Ein Unterbringungsbefehl und kein Haftbefehl war deshalb zu erlassen, da Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet und die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat.
Nach den bislang durchgeführten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die dem Unterbringungsbefehl zugrundeliegenden Taten im Vergleich zu früheren Taten, die Gegenstand eines im Jahr 2018 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Landau anhängig gewesenen Verfahrens waren, ein höheres und sich steigerndes Aggressionspotential aufweisen. Es liegen daher nach den derzeitigen Erkenntnissen dringende Gründe für die Annahme vor, dass die Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten nun gegeben sind.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Hintergrundinformationen
Ein Unterbringungsbefehl setzt voraus, dass dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde und dass in dem späteren Verfahren eine Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird. Gegen den Beschuldigten war bereits im Jahr 2018 ein Sicherungsverfahren vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Landau anhängig. Die Große Strafkammer hatte in ihrem Urteil vom 02.08.2018 entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht vorlägen und hatte daher eine Unterbringung abgelehnt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

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