Mannheim / Mosbach / Neckar-Odenwald, 24. Januar 2020. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar warnt vor betrügerischen E-Mails mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“. Absender ist der Verein „Transparenzregister e.V.“ aus Plauen. Doch bei den Mails handelt es sich nicht um das richtige Transparenzregister. Die IHK rät daher keine kostenpflichtigen Angebote dieses Vereins annehmen oder Zahlungen zu leisten. Unternehmen müssen ihre Meldepflichten dennoch erfüllen. Diese beinhalten u. a. Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten im Unternehmen. Das Bundesverwaltungsamt führt hier bereits Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Unternehmen, die ihre Meldepflichten nicht erfüllen. Weitere Informationen zum Transparenzregister unter www.rhein-neckar.ihk24.de/transparenzregister.
Quelle IHK Rhein-Neckar