Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.
So genannte „Kann-Kinder“, also Kinder die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden. Voraussetzung: Aufgrund ihrer Entwicklung ist zu erwarten, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen. Für das Schuljahr 2020/2021 betrifft diese Regelung Kinder, die nach dem 31. August 2014 geboren wurden. Die Anmeldungen sind ab Mitte bis Ende Februar in der Grundschule möglich, zu deren Schulbezirk der Wohnort des Kindes gehört. Eine Übersicht der Grundschulbezirke ist auf www.frankenthal.de in der Rubrik „Kultur und Bildung – Schulen“ zu finden. Termine können direkt mit den Grundschulen vereinbart werden.
Eltern werden gebeten, ihr Kind zur Anmeldung mitzubringen. Es hat an diesem Tag die Möglichkeit, ersten Kontakt mit der Schule zu bekommen. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und, sofern ein Kindergarten besucht wird, eine Bescheinigung des Kindergartens vorzulegen.