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Ludwigshafen – „Planungsbeschleunigungsgesetz kann zum Glücksfall für Ludwigshafen werden“ Torbjörn Kartes rechnet mit zügiger Verabschiedung

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
„Planungsbeschleunigungsgesetz kann zum Glücksfall für Ludwigshafen werden“
Torbjörn Kartes rechnet mit zügiger Verabschiedung – Bundesrat entscheidet mit

Das Planungsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung kann einen Schub für die Hochstraßen in Ludwigshafen bringen. Dies erklärt der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes nach der Anhörung im Deutschen Bundestag am Mittwoch, in der die Gesetzentwürfe zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich erörtert wurden, und führt aus:

„Das Planungsbeschleunigungsgesetz kann zu einem Glücksfall für Ludwighafen werden. Es wurde von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und dem CSU-geführten Verkehrsministerium lange vorbereitet. So, wie der Gesetzentwurf aktuell formuliert ist, stehen die Chancen gut, dass es auf die Hochstraßen gleich Anwendung finden kann. Ich bin zuversichtlich, dass wir das Gesetz im Bundestag zügig beschließen werden, und setze darauf, dass es auch eine Mehrheit im Bundesrat findet. Wir dürfen aber nicht verkennen, dass sich gerade die Länderkammer sehr kritisch zu dem Gesetzentwurf geäußert hat. Ich bitte deshalb alle, die in der Stadt politische Verantwortung tragen, auf ihre Parteivertreter im Bundesrat einzuwirken.“

In ihren schriftlichen Stellungnahmen und auch in der Anhörung haben die Sachverständigen mehrfach auf Ludwigshafen als Beispiel dafür hingewiesen, dass schnellere Verfahren benötigt werden. So äußerte z.B. Prof. Dr. Jan Ziekow, Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer, es sei „zu begrüßen, dass der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich Ersatzneubauten unter bestimmten Voraussetzungen von der Planfeststellungspflichtigkeit freistellt“. Christian Funke, Geschäftsführer des Vereins Pro Mobilität, lobte besonders, dass laut Gesetzentwurf „erhaltungsbedingte Erneuerung, also Ersatzneubauten, keine Änderung (…) darstellen, also auch nicht einem Genehmigungsverfahren zu unterwerfen sind“. Auch der Fragesteller aus den Reihen der grünen Bundestagfraktion signalisierte Unterstützung für das sogenannte Planungsbeschleunigungsgesetz II.

Der Gesetzentwurf wird im Bundestag voraussichtlich am 30. oder 31. Januar endberaten und abgestimmt. Dann könnte sich der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung Mitte Februar damit befassen. Stimmt er zu, könnte das Gesetz schon zum 1. März in Kraft treten. In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat allerdings deutliche Skepsis gegenüber dem Vorhaben geäußert. Die Länderkammer fordert, genau jene in der Anhörung gelobte Regelung im Gesetzentwurf zu überarbeiten, wonach ein Ersatzneubau dann vorliegt, wenn es keine wesentlichen Änderungen gibt: “Der Gesetzentwurf verkennt, dass bei vollständigem Abriss eines baulichen Vorhabens die bestehende Genehmigung und deren Bestandsschutz entfallen, es sich mithin bei dem Ersatzbau um einen Neubau handelt. Unterhaltung setzt dagegen den Fortbestand des Bauwerks im Wesentlichen voraus.”

Abschließend verweist Kartes, direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Ludwigshafen, Frankenthal und den Rhein-Pfalz-Kreis, auf die hohen Summen an Bundesmitteln für Infrastrukturmaßnahmen, die auch im vergangenen Jahr nicht abgerufen wurden. „Das liegt auch an der Länge der Planungs- und Genehmigungsverfahren“, bemerkt Kartes. „Es kann doch nicht sein, dass es so viele Jahre dauert, eine Straße oder Brücke eins zu eins zu ersetzen. Was wir im Bund zur Beschleunigung der Verfahren tun können, werden wir tun, aber dann müssen die Länder auch mitziehen. Die Landesregierung hat in Bezug auf das Planungsbeschleunigungsgesetz große Hoffnungen geweckt. Ich erwarte darum, dass sie alles dafür tut, dass der Bundesrat seine Zustimmung gibt.“

Büro Torbjörn Kartes MdB

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