Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Abschaffung der Rassenlisten für gefährliche Hunde bei der Erhebung der Hundesteuer beantragt die FWG-Stadtratsfraktion in der nächsten Sitzung des Stadtrates am kommenden Montag, den 09.12.19.
Alle Experten, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Rainer Metz, halten Rassenlisten als ungeeignet um die Gefährlichkeit eines Hundes zu beurteilen. Tatsächlich ist die Führung durch den Hundebesitzer und die Erziehung und Prägung des Tieres entscheidend. Weiterhin soll aber die Möglichkeit wie bisher bestehen, für Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, die erhöhte Kampfhundesteuer zu erheben.
Unabhängig von der Kampfhundesteuer werden weiterhin gemäß der Landesgesetzgebung die Hunde der Rassen Pit-Bull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und American Staffordshire-Terrier als gefährlich eingestuft. Der Besitzer muss seine Zuverlässigkeit nachweisen, die Hunde unfruchtbar gemacht werden und ein Sachkundenachweis für Halter und Hund erbracht werden.
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